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Tobias O. Keber

Der Begriff des Terrorismus im Völkerrecht. Entwicklungslinien im Vertrags- und Gewohnheitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten zu einem "Umfassenden Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus"

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2009 (Res Publica 10); LXVII, 276 S.; brosch., 56,50 €; ISBN 978-3-631-58240-4
Rechtswiss. Diss. Mainz; Gutachter: U. Fink, D. Dörr. – Der Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht nicht einheitlich geregelt und abschließend definiert. „Neuralgische Punkte“ (6) bei der Definition einer terroristischen Straftat, so führt Keber aus, betreffen Fragen nach der Akteursebene (staatlich – privat) nach der Art des Konfliktes (bewaffnet – nichtbewaffnet sowie national – international) oder danach, ob die Tat einer politischen Motivation bedürfe. Der Autor möchte herausfinden, worin ein Konsens der Staaten darüber besteht, was Terrorismus ausmacht. Um dessen begriffliche Konturen herauszuarbeiten, untersucht er entsprechende Definitionen im Kriegsrecht, Völkerstrafrecht und Internationalen Strafrecht. Weiterhin berücksichtigt er die Resolutionspraxis des Sicherheitsrates und der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie einschlägige regionale Abkommen und innerstaatliche Rechtsordnungen. Damit werden die unterschiedlichen Entwicklungen, Veränderungen und aktuellen Tendenzen im Bemühen um eine Begriffsbestimmung deutlich. Erste Versuche, ein fassbares Konzept zu erarbeiten, wurden mit der Genfer Konvention zur Verhütung und Bekämpfung des Internationalen Terrorismus im Jahr 1937 angestellt. Die jüngeren Verhandlungen über die Definition einer terroristischen Straftat, die seit 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Rahmen der Ausarbeitung einer „Comprehensive Convention on Terrorism“ geführt werden, konnten 2008 nicht erfolgreich beendet werden. Zu groß waren die Differenzen hinsichtlich der Ausnahmeregelungen zugunsten von Freiheitskämpfern und Angehörigen nationaler Streitkräfte. Keber kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus den untersuchten Rechtsquellen ein völkerrechtlicher Begriff des Terrorismus entwickeln lasse, wobei zwischen Situationen innerhalb und außerhalb eines bewaffneten Konfliktes unterschieden werden müsse. Wie dann aber diese kriegs- und friedensrechtlichen Konzepte voneinander abzugrenzen wären, ist für ihn eine offene Frage, die „eng mit dem palästinensisch-israelischen und dem indisch-pakistanischen Konflikt verknüpft“ (276) ist.
Anke Rösener (AR)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 4.1 | 4.3 | 4.41 Empfohlene Zitierweise: Anke Rösener, Rezension zu: Tobias O. Keber: Der Begriff des Terrorismus im Völkerrecht. Frankfurt a. M. u. a.: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/31107-der-begriff-des-terrorismus-im-voelkerrecht_36985, veröffentlicht am 21.10.2009. Buch-Nr.: 36985 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken