Der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von innerstaatlichen Verwendungen der Streitkräfte bei Großveranstaltungen und terroristischen Bedrohungen
Rechtswiss. Diss. Köln; Gutachter: O. Depenheuer, M. Sachs. - Ausgehend von der seit Beginn der 90er-Jahre und in besonderer Weise seit dem 11. September 2001 geführten Diskussion über Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Grenzen eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern analysiert Fiebig eine Vielzahl konkreter Einsatzmöglichkeiten im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Als reale Ausgangssituationen wählt der Autor zum einen Großveranstaltungen mit ihrem Bedarf an (verfassungsrechtlich zulässigen) Service- wie an (verfassungsrechtlich unzulässigen) Bewachungstätigkeiten. Zentrales Augenmerk liegt darüber hinaus auf verschiedenen Szenarien terroristischer Bedrohung. Fiebig bestätigt den auch in der öffentlichen Diskussion weitgehend herrschenden Konsens, dass das Grundgesetz in seiner gültigen Fassung einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren bis auf eng begrenzte Ausnahmen entgegensteht. „Abgesehen von terroristischen Angriffen, die außerhalb der Bundesrepublik begonnen werden, von Angriffen auf Einrichtungen der Bundeswehr i. e. S. selbst und von terroristischen Angriffen unter Verwendung von Massenvernichtungswaffen oder Methoden mit dem Potential einer Wirkung wie solche sind Einsätze der Bundeswehr i. e. S. nach dem GG ausgeschlossen.“ (418) Die im Grundgesetz getroffenen Regelungen sind insofern abschließend, jede Erweiterung setzt eine Grundgesetzänderung voraus. Ob dies verfassungspolitisch sinnvoll und das geeignete Mittel wäre, steht nicht im Zentrum der Untersuchung.