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Petra Otto

Die Entwicklung der Verfassungslehre in der Weimarer Republik

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2002 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 3320); 203 S.; brosch., 35,30 €; ISBN 3-631-38864-0
Rechtswiss. Diss. Potsdam; Gutachterin: C. Schulze. - "Das Ziel dieser Arbeit ist die Analyse und vergleichende Betrachtung der von Carl Schmitt und Rudolf Smend entwickelten Verfassungslehren. Dabei soll geklärt werden, ob Schmitt und Smend es vermochten, die von ihnen selber angestrebten Ziele - Überwindung des Rechtspositivismus durch das Versehen der Verfassung mit einer neuen Werthaftigkeit, Einbringung politischer Elemente in die Verfassungslehre und Begründung eines neuen Verständnisses von Legitimation - zu erreichen. Bewertungsgrundlage für die Untersuchung ist dabei das heutige verfassungstheoretische Verständnis" (21). Als Basis für die Analyse wählt die Autorin eine kurze Auseinandersetzung mit Georg Jellinek und Hans Kelsen als repräsentative Vertreter des klassischen Positivismus. Diese Autoren - so die These - wollten Schmitt und Smend überwinden. Dabei verwundert ein wenig, warum Jellinek und Kelsen und nicht etwa Laband und Anschütz den Positivismus vertreten sollen. Es verwundert auch, warum mit Schmitt und Smend ausschließlich anti-liberale Staatstheoretiker als Begründer einer neuen Lehre - "eine eigenständige Lehre von der Verfassung eines Staates[, die es] in Deutschland sowohl vor als auch nach der Weimarer Republik im Prinzip nicht gab bzw. gibt" (15) - vorgestellt werden. Gab es in der vielschichtigen Diskussion der Weimarer Republik keine weiteren Juristen, die sich zu den von der Autorin identifizierten zentralen Themenkomplexen einer Verfassungslehre - "Es handelt sich hierbei zunächst um das Verhältnis von politischer Einheit und Verfassung eines Staates, dann um das Wesen und die Aufgaben einer Verfassung und als letzter zu untersuchender Punkt um die Frage nach der Legitimität der Verfassung bzw. der Legitimation der staatlichen Gewalt." (22) - geäußert hätten? Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass "beide Verfassungsrechtler die sich selber aufgegebenen Ziele im wesentlichen erreicht" (184) hätten. "Welches Ziel jedoch beide nicht erreichten, war die Überwindung des in der Weimarer Republik und in der Rechtswissenschaft herrschenden Werterelativismus." (184) Da die Abhandlungen beider Wissenschaftler aber "aus den gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Diskussionen [nicht] hinweggedacht werden [könnten], ohne daß nicht wesentliche Erkenntnisse und Anregungen, positive wie negative, für das moderne Verständnis von Verfassungen fehlten" (186), wäre es hilfreich gewesen, sowohl die Ziele als auch die Erkenntnisse und Anregungen normativ zu bewerten.
Markus Lang (ML)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 5.41 | 5.46 | 2.311 Empfohlene Zitierweise: Markus Lang, Rezension zu: Petra Otto: Die Entwicklung der Verfassungslehre in der Weimarer Republik Frankfurt a. M. u. a.: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/8824-die-entwicklung-der-verfassungslehre-in-der-weimarer-republik_19879, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 19879 Rezension drucken