Die Strafprozeßgesetzgebung der späten Weimarer Republik (1930-1932) Insbesondere die Notverordnung vom 14. Juni 1932
Rechtswiss. Diss. Hagen; Gutachter: Th. Vormbaum, G. Zwiehoff. - Primär rechtsgeschichtliche Untersuchung einer "Notverordnungsperiode", die dadurch geprägt war, "daß die in Art. 48 Abs. 2 WRV genannten Begriffe 'Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung' nahezu unbegrenzt auf 'Notfälle' aller Art ausgedehnt wurden". Dies hatte zur Folge, "daß die Notverordnungen des Reichspräsidenten [...] das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren vollständig ersetzten und die Gesetzgebung den Präsidialkabinetten übertrugen" (2 f.). Nobis widmet sich dem Zustandekommen, den Inhalten und den Auswirkungen der Notverordnungspraxis in strafprozessualer und gerichtsverfassungsrechtlicher Hinsicht, zeigt, "daß nicht erst mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten ein Umbruch des Strafverfahrens stattfand" (3) und weist abschließend kurz auf einige Parallelen in der jüngsten bundesdeutschen Rechtspolitik hin.