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Susann Held

Eigentum und Herrschaft bei John Locke und Immanuel Kant. Ein ideengeschichtlicher Vergleich

Berlin: Lit 2006 (Politica et Ars 10); 310 S.; brosch., 29,90 €; ISBN 978-3-8258-9611-9
Philosoph. Diss. Halle-Wittenberg; Gutachter: R. Saage, M. Kaufmann. – Kinder unter 14 Jahren, die um Umkreis von fünf Meilen von ihrer Gemeinde vagabundierend aufgegriffen würden, sollten „tüchtig ausgepeitscht“ (106) werden und bis zum Abend in einer Wollspinnerei arbeiten; wer außerhalb dieser Grenze aufgegriffen würde, sollte bis zu sechs Monate in einen Arbeitslager verschwinden – die Autorin wundert sich, dass Lockes Ruhm als Denker nicht nur auf seinen philosophischen und politischen Schriften basiert, sondern auch auf der Abhandlung „Some Thoughts concerning Education“, der diese Empfehlungen entstammen. Auch sind sie keine intellektuellen Ausrutscher, sondern passen in das Bild, das Held von Locke zeichnet. Seine Eigentumstheorie sei „eine Blaupause der wirtschaftlichen und politischen Emanzipation des aufstrebenden Bürgertums“ (15) gewesen, Locke selbst Aktionär, Börsenspekulant und Gründungsaktionär der Bank von England. Seiner Eigentumstheorie stellt die Autorin die von Kant gegenüber, die einem wissenschaftlich-theoretischen, auf der Rechtslehre basierenden Anspruch verpflichtet gewesen sei. Held analysiert beide Theorien hinsichtlich der Legitimation eines politischen Herrschaftsanspruchs – bei beiden Konstrukten habe es sich nicht um demokratische Ideen gehandelt, betont sie, sondern um liberale Modelle politischer Herrschaft. Dargestellt werden Leben und historischer Hintergrund, Naturrecht und Naturzustand, Menschenbild, Eigentumsbegriff, Verteilungsgerechtigkeit, Gesellschaftsvertrag, Eigentum im Staat und die von beiden Theoretikern als marginal eingestufte soziale Frage. Anschließend vergleicht Held diese Teile systematisch, was den Vorteil hat, dass vor allem durch die Unterschiede beide Theorien sehr deutlich werden. Gemeinsam ist ihnen die „Instrumentalisierung des Staates im Interesse der Besitzbürger“ (279). Während aber Locke den Staat als Selbstregierung dieser Bürger unter Einschluss eines Widerstandsrechts konzipiert habe, betone Kant die souveräne Herrschaft des Rechts – mit der Konsequenz, dass dem Bürger jede Revolution verboten sei.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 5.3 | 5.32 | 5.33 Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Susann Held: Eigentum und Herrschaft bei John Locke und Immanuel Kant. Berlin: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/14355-eigentum-und-herrschaft-bei-john-locke-und-immanuel-kant_31776, veröffentlicht am 25.06.2007. Buch-Nr.: 31776 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken