Gesamtwirtschaftliche Stabilität als Verfassungsprinzip. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität der deutschen Wirtschaftsverfassung und die Europäische Währungsunion
Wirtschafts- und Sozialwiss. Diss. Erlangen-Nürnberg; Gutachter: K. A. Schachtschneider, W. Harbrecht. - Der Autor setzt sich mit dem in der deutschen Wirtschaftsverfassung vorgesehenen Prinzip der "Gesamtwirtschaftlichen Stabilität" und seiner Rolle im Prozess der europäischen Währungsintegration auseinander. In Artikel 109 des Grundgesetzes wird von der Notwendigkeit des "gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" gesprochen, dies erfordert die Geldwertstabilität, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein stetiges Wachstum. Und das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die Stabilitätsgemeinschaft als Voraussetzung der Teilnahme Deutschlands an der Währungsunion bestimmt. An diesem Verfassungsprinzip müssen sich - so Hänsch - die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Währungsunion messen lassen. Er konstatiert eine "verlorene Zielkongruenz zwischen deutschem Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht" (319).
Inhaltsübersicht: 2. Gesamtwirtschaftliche Stabilität als primär relevante Stabilitätsdimension für die Europäische Währungsunion; 3. Gesamtwirtschaftliche Stabilität als abgeleitetes Verfassungsprinzip und positives Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland; 4. Auslegung des Verfassungsprinzips gesamtwirtschaftlicher Stabilität: Das Gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht als Bestimmungsgröße; 5. Stabilität als Vertragsprinzip für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion: Die "Stabilitätsgemeinschaft".