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Till Müller-Heidelberg / Elke Steven / Marei Pelzer / Martin Heiming / Heiner Fechner / Rolf Gössner / Ulrich Engelfried / Falco Behrens (Hrsg.)

Grundrechte-Report 2013. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch Verlag 2013; 240 S.; 10,99 €; ISBN 978-3-596-19648-7
Eine unverzichtbare Bestandsaufnahme unerfüllter, vorenthaltener oder wiedererlangter Grundrechte in Deutschland legen die herausgebenden Organisationen, unter anderem der Republikanische Anwältinnen‑ und Anwälteverein, der Neue Richterverein und die Internationale Liga für Menschenrechte, auch mit diesem 17. Report über das Berichtsjahr 2012 vor. Ohne ihr Zutun, so schreiben die Herausgeber_innen, habe sich dabei der Themenkomplex Rechtsradikalismus und alltäglicher Rassismus als Schwerpunkt herauskristallisiert. Diese Entwicklung zeigt sich auch, aber keinesfalls nicht nur der NSU‑Mordserie geschuldet. Einleitend warnt Heiner Busch davor, aus dem Skandal ihrer Ermittlung die falschen Schlüsse zu ziehen. Bislang sei als Konsequenz allenfalls eine – falsche – Stärkung des Verfassungsschutzes zu beobachten, tatsächlich aber sei die Gesellschaft aufgefordert, sich Wissen über Rechtsextremismus anzueignen und sich mit diesem auseinanderzusetzen; die Polizei müsse zudem ihren institutionalisierten Rassismus ablegen und auch die Mithilfe von den Betroffenen suchen, die keinen deutschen Pass haben. Dass dies dringend geboten ist, zeigt Heike Kleffner mit einem Zitat des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, wonach täglich weiterhin „zwei bis drei rechte Gewalttaten“ (60) verübt werden. Die kurz und konzentriert abgefassten Beiträge des Bandes sind wieder Artikeln des Grundgesetzes zugeordnet. Vorgestellt werden – um nur einige Themen zu nennen – das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht eine „Fortsetzung der sozialen Diskriminierung von Asylsuchenden“ (26) unterbunden hat, die Datensammelwut von Facebook, das strittige Sonderarbeitsrecht der Kirchen sowie die Einschränkung der freien Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte durch einen Numerus Clausus, der vor allem der schlechten Ausstattung der Hochschulen folgt. Einer der Berichte, der außerdem hervorsticht, ist der von Klaus Hahnzog über die Bespitzelung eines breiten Bündnisses, das die bayerische Landesregierung auf Einhaltung der Grundrechte verklagte. Hier offenbart sich – einmal mehr – ein mangelndes demokratisches Selbstverständnis des Verfassungsschutzes. Die Forderungen von Gabriele Heinecke erscheinen angesichts der verschiedenen Beiträge zu diesem Themenkomplex nachvollziehbar: Der Verfassungsschutz sollte unter anderem der Rechtsaufsicht der Justizministerien unterstellt und parlamentarisch besser kontrolliert werden, auf V‑Leute sei zu verzichten und ein Verfassungsschutzbeauftragter zu berufen.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.3 | 2.32 | 2.35 Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Till Müller-Heidelberg / Elke Steven / Marei Pelzer / Martin Heiming / Heiner Fechner / Rolf Gössner / Ulrich Engelfried / Falco Behrens (Hrsg.): Grundrechte-Report 2013. Frankfurt a. M.: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/36387-grundrechte-report-2013_44560, veröffentlicht am 07.11.2013. Buch-Nr.: 44560 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken