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Mahmoud Bassiouni

Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität

Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2014 (suhrkamp taschenbuch wissenschaft 2114); 390 S.; 18,- €; ISBN 978-3-518-29714-8
Noch immer wird um die intellektuell eher anspruchslose Frage, ob denn „der“ Islam mit den Menschenrechten vereinbar sei, bei unzähligen Anlässen gerungen. Mahmoud Bassiouni will sich indes nicht in Stammtischdebatten einmischen – ihm geht es um die tatsächlich anspruchsvolle Frage, wie die universalen Menschenrechte aus einer bestimmten kulturellen oder religiösen Perspektive zu legitimieren wären. Hierfür stützt er sich auf die historisch weit zurückreichende Theorie der „Zwecke des islamischen Rechts“ (22), der zufolge islamisches Recht das Ziel hat, die elementaren und universalen Bedürfnisse des Menschen zu schützen. Für die recht naheliegende Verbindung dieser Theorie mit der Begründbarkeit universaler Menschenrechte nimmt sich Bassiouni viel Zeit. So führt er zunächst in den innermuslimischen Menschenrechtsdiskurs ein, inklusive Erläuterungen zum Beispiel zur Scharia oder zur rechtstheoretischen Stagnation im Islam (Stichwort Idschtihad‑Debatte). Die Menschenrechte werden demnach wahlweise als unislamisch abgelehnt, als mit dem Islam für unvereinbar erklärt, als originärer Teil des Islam gewürdigt beziehungsweise nur im Rahmen islamischen Rechts für gültig erklärt oder aber als mit dem Islam vereinbar interpretiert. Daran knüpft sich eine durchaus kritische Darstellung der Theorie der Zwecke des islamischen Rechts an, gefolgt von Ausführungen zu unterschiedlichen Begründungsmöglichkeiten für Menschenrechte, beispielsweise als Ausdruck von Interessen, zur Beurteilung der Legitimität von Regierungen oder als Garanten für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse jedes Menschen. Letztere, genauer gesagt die Bedürfnisse nach Gesundheit, Sicherheit, Zugehörigkeit, Anerkennung und Sinngebung, sind der Anknüpfungspunkt für die besagte Rechtstheorie. Diese sogenannte „maqasid al‑saria“ konzentriert sich ebenfalls auf fünf Bedürfnisse (Leben, Vernunft, Nachkommenschaft, Eigentum und Religion). Mit seiner Verbindung beider Ansätze zeigt Bassiouni einem breiteren Publikum den argumentativen Weg für die islamische Legitimierung der Menschenrechte. Es wäre nicht nur dem Autor zu wünschen, dass viele bedeutende Sprecher innerhalb des islamischen Diskurses diesen Weg beschreiten.
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Rubrizierung: 2.234.42 Empfohlene Zitierweise: Dirk Burmester, Rezension zu: Mahmoud Bassiouni: Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität Frankfurt a. M.: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38150-menschenrechte-zwischen-universalitaet-und-islamischer-legitimitaet_46630, veröffentlicht am 05.03.2015. Buch-Nr.: 46630 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken