Parteiverbote in der Weimarer Republik
Rechtswiss. Diss. Osnabrück; Gutachter: J. Ipsen, W.-E. Voß. - Wenn eine Arbeit mit 184 Textseiten ausweislich des Inhaltsverzeichnisses knapp 200 Gliederungspunkte enthält, dann kann es sich eigentlich nur um eine juristische Arbeit handeln. Stein bemüht sich nach einem Rückblick auf Parteienverbote im 19. Jahrhundert und nach einer Darstellung der Position der Parteien in der Weimarer Verfassungsordnung um eine rein rechtliche Würdigung der Verbotsmöglichkeiten wie der tatsächlich vorgekommenen Verbote. Dabei fördert sie mancherlei interessantes Material gerade zur Situation in den einzelnen Ländern zutage. Sätze wie der, daß "§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 1, §§ 1, 2, 4-6, 7 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 1 RepSchG I [...] die Möglichkeit [eröffneten] gegen Parteien vorzugehen [...]" (127) werden allerdings wahrscheinlich die meisten nichtjuristischen Leser schnell dazu bringen, das Buch wieder aus der Hand zu legen. Das ist etwas schade, denn Stein hat ihr Thema umfassend für die ganze Dauer der Weimarer Republik beleuchtet, und wenn man sich an die weniger paragraphendurchtränkten Absätze hält, die es durchaus auch gibt, dann können auch Politikwissenschaftler und Historiker allerlei Informationen einem ansonsten jedoch für unsereinen fast unlesbaren Buch entnehmen.