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Nicole Schulte-Kulkmann

Rechtszusammenarbeit mit der Volksrepublik China. Deutsche und amerikanische Initiativen im Vergleich

Göttingen: V&R unipress 2005; 421 S.; geb., 56,- €; ISBN 978-3-89971-228-5
Diss. Trier; Gutachter: S. Heilmann, J.-C. Gottwald. – Welche Resultate lassen sich für „die mit hohem personellen und finanziellen Aufwand betriebene Unterstützung des Rechtsreformprozesses“ (18) in China durch deutsche und US-amerikanische Rechtsberater feststellen? In ihrer Bestandsaufnahme kommt die Autorin hinsichtlich der deutschen Aktivitäten zu einem ernüchternden Ergebnis: Der offiziell vereinbarte deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog sei eine politisch motivierte Initiative, um Fragen der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auf einen wenig beachteten Nebenschauplatz zu verbannen und so die wirtschaftlichen Beziehungen nicht zu belasten. Die Autorin attestiert der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, dem wichtigsten deutschen Akteur in der Rechtsberatung Chinas, einen „häufig nicht ausreichend vorhandene[n] Sachverstand“ (316) und daraus resultierend unpassende Angebote. Die deutschen Rechtswissenschaftler sprächen meist kein Chinesisch und hätten wenig Ahnung vom chinesischen Recht, seien aber angelockt durch „finanzielle Anreize, Reisegelegenheiten und Prestigeinteressen“ (318). Insgesamt entspreche der Schwerpunkt, vor allem die Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht beraten zu wollen, nicht den chinesischen Bedürfnissen. Ein besseres Zeugnis bekommen die US-amerikanischen Berater ausgestellt, die teilweise mit staatlichen Mitteln unterstützt werden, aber als private (und meist chinesischsprachige!) Akteure auftreten. Ihre Beratungsschwerpunkte seien die Ausbildung von Juristen, die Erleichterung des Zugangs der Bevölkerung zum Recht sowie sensible Themen wie Menschenrechte und normative Rechtsstaatskonzepte – die chinesischen Juristen seien an diesen Themen sehr wohl interessiert, schreibt die Autorin. Die US-Berater hätten sich damit einen Vorteil erarbeitet, der langfristig eine immer stärkere Orientierung des chinesischen Rechts am US-amerikanischen Rechtssystem erwarten lasse.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 4.45 | 2.68 | 2.64 | 4.22 | 4.21 | 2.21 Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Nicole Schulte-Kulkmann: Rechtszusammenarbeit mit der Volksrepublik China. Göttingen: 2005, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/14314-rechtszusammenarbeit-mit-der-volksrepublik-china_28766, veröffentlicht am 25.06.2007. Buch-Nr.: 28766 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken