Skip to main content
Arndt Brauckmann

Wehrpflichtige und Missionen der Bundeswehr für die Vereinten Nationen. Zur Verfassungsmäßigkeit eines unfreiwilligen Einsatzes im Ausland

Berlin: Logos Verlag 2001; 339 S.; pb., 40,39 €; ISBN 3-89722-624-3
Rechtswiss. Diss. Münster; Gutachter: A. Bleckmann, S. Kadelbach. - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr ermöglichte es dem Bundestag im Dezember 1995 erstmalig, einen größeren Einsatz der Bundeswehr im Rahmen einer Mission der Vereinten Nationen zu beschließen. Dieser Beschluss war der Anfang vom Ende der strikt zurückhaltenden Politik Deutschlands in der Frage einer Beteiligung an militärischen Auslandseinsätzen. Nach Ansicht Brauckmanns ist es an diesem Punkt geboten, "endgültig rechtlich zu klären, ob der wehrrechtliche Status des grundwehrdienstpflichtigen deutschen Soldaten eine Dienstverpflichtung im Rahmen der bezeichneten Einsätze der Bundeswehr beinhaltet, da dieser Frage neben der entschiedenen organisationsrechtlichen Frage ein selbständiger rechtlicher Rang zukommt" (22 f.). Zum gegenwärtigen Stand der Diskussion gilt es als sicher, so der Autor, dass Grundwehrdienstleistende im Rahmen von NATO-Einsätzen, die ihren Ursprung in der Bündnisverpflichtung haben, auch gegen ihren Willen zum Auslandseinsatz verpflichtet werden können. Bezüglich Missionen mit Mandat der Vereinten Nationen herrscht bei der Beantwortung dieser Frage jedoch sowohl in Politik und öffentlicher Meinung als auch in der Rechtslehre Uneinigkeit, die der Autor als Anlass für seine Darstellung nimmt. Brauckmann nähert sich in seinen Ausführungen einer Antwort, indem er die betroffenen Grundrechte der verpflichteten Wehrdienstleistenden bestimmt. Im zweiten Schritt prüft er die Eingriffe in diese Grundrechte, die sich durch einen Auslandseinsatz ergeben würden, und deren Rechtfertigung auf einfachgesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Basis. Diese Prüfung führt ihn zu dem Schluss, "dass auf der Grundlage der tauglichen Ermächtigungsgrundlage des § 7 SG in Verbindung mit §§ 4 I Nr. 1, 5 WpflG in Verbindung mit dem konkreten Einsatzbefehl vor dem Hintergrund des 'einfachen' Wehrrechts eine Dienstverpflichtung von Grundwehrdienstleistenden zu der in Rede stehenden Einsatzoptionen der Bundeswehr besteht. [...] Eine erzwungene Erfüllung der Dienstpflicht im Rahmen von verfassungsrechtlich zulässigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr wäre aus rechtlichen Gründen - politische Bewertungen sollten nicht vorgenommen werden - nicht zu beanstanden." (304)
Stefan Göhlert (SG)
M. A., Politikwissenschaftler, Protokollchef und Bürgerbeauftragter in der Verwaltung der Stadt Jena.
Rubrizierung: 2.324 | 4.21 Empfohlene Zitierweise: Stefan Göhlert, Rezension zu: Arndt Brauckmann: Wehrpflichtige und Missionen der Bundeswehr für die Vereinten Nationen. Berlin: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/15815-wehrpflichtige-und-missionen-der-bundeswehr-fuer-die-vereinten-nationen_18046, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 18046 Rezension drucken