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Oliver Eberl: Naturzustand und Barbarei. Begründung und Kritik staatlicher Ordnung im Zeichen des Kolonialismus

21.07.2023
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Autorenprofil
Dr. Martin Welsch
Hamburg, Hamburger Edition 2021

Oliver Eberl möchte mit seinem Buch zur Dekolonisierung der Politischen Theorie beitragen, indem er die koloniale Verstrickung zweier ihrer Leitbegriffe – Naturzustand und Barbarei – aufzeigt. Dazu zeichnet er deren Verwendung seit der Antike nach und argumentiert, dass der für die Begründung von Staatlichkeit maßgebliche „Naturzustand“ durch den kolonialen Begriff der „Barbarei“ kontaminiert sei. Rezensent Martin Welsch lobt die minutiöse Begriffsarbeit Eberls und betont, dass die Dekolonisierung der Politischen Theorie über den „begrifflichen Denkmalsturz“ hinausgehen müsse. (dk)


Eine Rezension von Martin Welsch

Wir leben in einer Zeit der Denkmalstürze, und auch Oliver Eberl verfolgt denkmalstürzlerische Absichten mit seinem Buch Naturzustand und Barbarei. Begründung und Kritik staatlicher Ordnung im Zeichen des Kolonialismus.[1] Neben den gesellschaftlichen Denkmalstürzen – man denke an die von Demonstrantinnen gestürzte und ins Hafenbecken von Bristol geworfene Statue Edward Colstons im Juni 2020 –, seien zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes auch begriffliche Denkmalstürze vonnöten. Wie postkoloniale Ansätze es fordern, müsse der begriffliche Bestand der Wissenschaften auf seine koloniale Prägung hin durchleuchtet werden. Denn auch Begriffe und ihre Bezeichnungen können bekanntlich koloniale, abwertende und rassistische Wahrnehmungsmuster in sich tragen und so eine Tiefenwirkung bis in die Gegenwart entfalten. Während derlei Bemühungen in der Soziologie und Ethnologie bereits auf der Tagesordnung stehen, seien sie in der Politikwissenschaft bislang ausgeblieben. Oliver Eberl möchte diesbezüglich nachhelfen. So will sein Buch mit einem Schlag gleich zwei Leitbegriffe der Politischen Theorie, Philosophie und Ideengeschichte stürzen: den des Naturzustands und den der Barbarei.

Entsprechend ist das Buch eine begriffsgeschichtliche Abhandlung in kritischer Absicht, wobei Ab-Handlung wörtlich zu nehmen ist. Die Wandlungen und Verwendungen des Begriffs werden von der Antike bis in die Gegenwart genauestens nachverfolgt, in über fünfhundert Seiten minutiöser Arbeit. Es ist dabei kein Zufall, dass Thomas Hobbes der einzige Autor ist, dem im Buch ein ganzes Kapitel gewidmet wird (Kapitel IV). Der Dreh und Angelpunkt der Abhandlung ist nämlich Hobbes’ paradigmenbildende, für das neuzeitliche Staatsdenken insgesamt konstitutive Erzählung des Naturzustands. Diese dürfe man nicht als reine philosophische Abstraktion auffassen, welche um der rationalen Staatsbegründung willen von allen gesellschaftlichen Verhältnissen absehe, einschließlich den historischen Kontextbedingungen. Besagten Anspruch hatte Hobbes bekanntlich selbst erhoben, und bis zum heutigen Tag wird er dafür gerühmt. Dass diese Selbst- und Fremdwahrnehmung überaus irreführend ist, darauf verwies vor Oliver Eberl schon Quentin Skinner.[2] Eberl setzt diese Deutungstradition fort, gibt ihr jedoch eine kolonialismuskritische Wendung. Dass eine Gesellschaft ohne souveräne Staatsgewalt in total chaotische, anomische Verhältnisse – in den Naturzustand – zurückfallen müsse und dass mit Blick auf dieses Schreckensszenario die Notwendigkeit der Gründung einer solchen Gewalt sowie die Unterwerfung unter dieselbe als rational eingesehen werden können, sei „in dieser Form nur auf Grundlage des Barbareidiskurses möglich“ gewesen, so der Autor (19). Dass der Naturzustand als Mangel an Staatlichkeit, als Nichtstaat, verstanden werde, sei zugleich „die Sichtweise des Barbareidiskurses auf die »Barbaren«, die auch immer durch Mangel – an Sprache, Vernunft, politischer Ordnung, Kultur, Religion, Humanität usw. – gekennzeichnet werden.“ (22) „Was laut Hobbes im Naturzustand an Sicherheit und Wohlstand fehlt, ist genau das, was dem Leben der soeben in den imperialen Einzugsbereich Europas gekommenen Menschen üblicherweise nachgesagt wird. Wo kein Staat ist, da ist Naturzustand, sagt diese Kritik und gibt als Antwort die Konstitution des Staates. In dieser Beschreibung [des Naturzustands] wird nun das Schema des Barbareidiskurses aufgehoben, der Begriff verschwindet, aber seine Elemente Grausamkeit, Rohheit, Armseligkeit usw. werden übernommen.“ (20) Die „Schrecken des Naturzustands“ bei Hobbes seien bei näherem Zusehen die „angedichteten Schrecken der staatenlosen »Barbaren«.“ (22) Dieser Barbarendiskurs habe sich jedoch nicht unvermerkt in Hobbes’ Staatsdenken eingeschlichen. Ähnlich wie Skinner geht Eberl davon aus, dass es sich um strategische Entscheidungen handelt: Hobbes habe sich bei seiner Formulierung des Naturzustands bewusst diverser Topoi der ‚Barbarei‘ bedient. So hätten die Verweise auf das indigene Leben in Amerika und den Mangel an Staatlichkeit der dortigen Gesellschaften vom zeitgenössischen Publikum unmittelbar verstanden und zugleich als Bezugnahmen auf Defizite der eigenen Gesellschaft genutzt werden können. Dies belegt Eberl (in Kapitel IV) durch eine Rekonstruktion von Hobbes’ Wissen über die Geschehnisse in Amerika und die Deutung der Titelbilder seiner Werke.

Naturzustand und Barbarei sind demnach sowohl Zwillings- als auch Spiegelbegriffe (11, Fußnote 2, 17): Der Begriff des Naturzustands sei das theoretische Erbe des Barbareibegriffs; der Zerfall der staatlichen und zivilisatorischen Ordnung könne aber auch wahlweise entweder als Barbarei oder als Naturzustand beschrieben werden. Das gelte nach wie vor. Eberls Buch wird allerdings noch durch einen weiteren Argumentationsstrang charakterisiert. In den Blick genommen hatte ich bisher nur Eberls Auseinandersetzung mit dem kolonialen Barbareibegriff: der als aus der griechischen Antike stammendender Abwertungsbegriff etwa hundert Jahre vor der Hobbes’schen Naturzustandserzählung im Disput von Valladolid, 1550, eine koloniale Wiedererweckung erlebte und über Hobbes schließlich epochemachend wurde. Aber es gibt auch noch den ‚modernen‘, ‚kritischen‘ Barbareibegriff, der im westlichen Alltagsbewusstsein nach wie vor eine Rolle spielt, ja tief in ihm verankert ist. Westliche Gesellschaften kritisieren und stigmatisieren sich auch selbst als ‚barbarisch‘ in Ansehung hauseigener Kulturbrüche. So deutete man die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus bekanntlich als ‚Rückfall in die Barbarei‘. Eberl zufolge ist auch dieser ‚kritische‘ Begriff durch ‚koloniale Kontimaniation‘ immer noch auf unheilvolle Weise in den Barbareidiskurs verstrickt. Die Rede von einem ‚Rückfall in Barbarei‘ etwa sei „in Europa nur vor der systematischen Ausblendung des Kolonialismus möglich“ gewesen und bereits deshalb „nicht haltbar“. Überdies verschleiere der Gedanke des Rückfalls das „Kontinuum europäischer Menschheitsverbrechen“: „Der Staat war ein kolonialer Staat und muss als dieser betrachtet werden. Sein Aufstieg ist eng mit dem Kolonialismus verbunden, ebenso wie seine Verbrechen“, so Eberl (28, 513 f.). Entsprechend besagt eine der Kernthesen von Eberls Buch, dass beide Barbareibegriffe – der koloniale und der angeblich kritische – miteinander verquickt sind.

Diese Verquickung ist eine der interessantesten Thesen des Buches. Nimmt man sie ernst und hält man ihre Begründung für plausibel, so stellen sich eine Reihe weiterer Arbeitsaufgaben, welche indes weit über das von Eberl umrissene Programm einer Dekolonialisierung der Politischen Theorie via begrifflichem Denkmalsturz hinausreichen. Ja, ohne diese Schritte lässt sich dieses Programm meines Erachtens nicht realisieren. Dazu einige abschließende Überlegungen.

Zwar arbeitet Eberl (in Kapitel V) heraus, dass vor allem Kant für den ‚kritischen‘ Barbareibegriff der Referenzautor ist. Von ihm aus lasse sich eine Linie bis ins 20. Jahrhundert zur Kritik des Nationalsozialismus als ‚Barbarei‘ ziehen. Doch die Struktur des ‚kritischen‘ Begriffsgebrauchs liegt bereits mit Hobbes epochemachendem Staatsdenken in nuce vor, und Eberls Gedanken verdienen an diesem Punkt sehr ernst genommen und punktuell sogar zugespitzt zu werden: Durch den kolonialen Abwertungsbegriff wird bei Hobbes nämlich nicht primär „das Leben der Anderen als »Barbarei«“ (20) entwertet. Es ist das gefürchtete Andere der eigenen Gesellschaft, der westlichen Kultur, das sich in ihren diffundierenden Tendenzen ankündigt und das über den Abwertungsbegriff eingehegt und zugleich abgewehrt werden soll. Darum handelt es sich beim ‚kritischen‘ Barbareibegriff auch nicht mehr einfach um einen „asymmetrischen Gegenbegriff"[3], der nur einseitig gebraucht wird, um „das Leben der Anderen“ abzuwerten. Vielmehr kennzeichnet den ‚kritischen‘ Gebrauch – ganz nach der Logik des Gewissens in Nietzsches Zur Genealogie der Moral und in Freuds Das Unbehagen der Kultur – eine repressive und aggressive Funktion, welche bestimmte Dynamiken der eigenen Zivilisation aus einem Angstkontext, -subtext und -komplex heraus abwertet, abschneidet und gewaltsam einhegen möchte (nicht zuletzt via souveräner, letztinstanzlich willensbrechender Staatsgewalt). Gewaltsam, aggressiv und repressiv ist der Begriffsgebrauch somit in alle Richtungen. Vielleicht wird im ‚kritischen‘ Gebrauch die Abwertung Anderer aber womöglich auch und gerade um der repressiven Selbstabwertung (unausgesprochen) in Kauf genommen: aus der Angst vor dem Anderem, dem Fremden im eigenen Selbst. So weist Eberl darauf hin, dass der Barbareibegriff „über die Zeiten wie in einem Begriffsschwamm die Gegenbilder verschiedener Wertsysteme“ zu vereinen vermochte: „der Vernunft, des Christentums, der Humanität, der Zivilisation, der Kultur oder der Menschenrechte“; doch „das Andere“ bestimmt auch „dieses Selbst“ – durch seine mehr oder minder repressive Ausgrenzung (18). Mit Blick hierauf ist der Barbareibegriff gerade in seinem ‚kritischen‘ Gebrauch schwer durch einen alternativen Begriff ersetzbar. Er steht eben auch für unausgelebte, enthemmte Bedürfnisbefriedigung, für jene die soziale Ordnung vermeintlich oder tatsächlich sprengenden Begierden, für den Reiz des Exotischen, Fremden, und vielleicht sogar für das Neue, Schöpferische, für den „Frühling der Barbaren“ (Lüscher) – doch immer zugleich auch für die ‚notwendige‘ Abwertung und Ausgrenzung von all dem.

An diesem Punkt stellt sich jedoch die Frage, ob es mit den zwei begrifflichen Denkmalstürzen getan ist, will man der Problematik Herr werden, an die Oliver Eberl mit seinem Buch rührt. Denn was ist, um mit Hans Blumenberg zu sprechen, mit dem Vorfeld der Begriffe? Was ist mit den Substrukturen des Denkens? Um beides geht es in Eberls Buch offensichtlich, wenn das Andere und Fremde westlicher Ordnung und zivilisierter Werte thematisiert wird, aber auch ‚unser‘ Umgang damit sowie ‚unsere‘ Konstitution durch eben dieses Andere und Fremde. Sollen die intendierten Denkmalstürze von Dauer sein, so ist mit Blick auf dieses Feld und seine Strukturen sicher eine andere, neue Agenda nötig, die über den vor allem begriffsgeschichtlichen Zugriff Eberls hinausgeht und zugleich tiefer ansetzt, etwa in einem disziplinär offenen sozialpsychologischen Verfahren. Denn wenn nicht auch das Vorfeld der Begriffe gründlich umgegraben und jene Substrukturen neu formatiert werden, lässt eine Wiederkehr des Umgestürzten wohl nicht lange auf sich warten.


Dieser Text basiert auf einer im Archiv für Begriffsgeschichte erschienenen Buchbesprechung. In der vorliegenden Fassung wurde er erstmals auf dem Philosophieblog Praefaktisch veröffentlicht.  
Er ist unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC 4.0 lizensiert.


Literatur

[1] Oliver Eberl: Naturzustand und Barbarei. Begründung und Kritik staatlicher Ordnung im Zeichen des Kolonialismus. Hamburg: Hamburger Edition, 2021. Siehe auch Oliver Eberl: Begriffliche Denkmalstürze: Naturzustand und Barbarei, Blogeintrag auf der Seite der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft,  verfasst am 20. Juni 2021, https://www.dvpw.de/blog/begriffliche-denkmalstuerze-naturzustand-und-barbarei-ein-beitrag-von-oliver-eberl
[2] Vgl. Quentin Skinner: Freiheit und Pflicht. Thomas Hobbes’ politische Theorie. Frankfurter Adorno-Vorlesungen 2005. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 2008, 15 f.
[3]Reinhart Koselleck: Zur historisch-politischen Semantik asymmetrischer Gegenbegriffe, in: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten, Frankfurt am Main, 1979, 211-259.
 
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Weiterführende Links

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Externe Veröffentlichungen

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