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/ 12.06.2013
Jutta Kramer

Apartheid und Verfassung. Das Staatsrecht als Instrument der Rassentrennung und ihrer Überwindung in Südafrika

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2001 (Schriftenreihe Recht und Verfassung in Südafrika 12); 247 S.; brosch., 44,99 €; ISBN 3-7890-7070-X
Rechtswiss. Diss. Bremen; Gutachter: G. Stuby, A. Rinken. - Kramer zeichnet einen in Phasen unterscheidbaren Prozess des Rassismus in Südafrika nach, der von einer Rassentrennung über eine -diskriminierung bis zu einer -säuberung (Apartheid) reicht, die mit dem Wahlerfolg der National Party 1948 einsetzt, indem sie die Entwicklung derjenigen Regelungen darstellt, welche "zu einer materiellen Beschränkung oder Aufhebung von Freiheit und Gleichheit der Individuen geführt haben" (17). Dazu wird im ...
Jutta Kramer

Apartheid und Verfassung. Das Staatsrecht als Instrument der Rassentrennung und ihrer Überwindung in Südafrika

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2001 (Schriftenreihe Recht und Verfassung in Südafrika 12); 247 S.; brosch., 44,99 €; ISBN 3-7890-7070-X
Rechtswiss. Diss. Bremen; Gutachter: G. Stuby, A. Rinken. - Kramer zeichnet einen in Phasen unterscheidbaren Prozess des Rassismus in Südafrika nach, der von einer Rassentrennung über eine -diskriminierung bis zu einer -säuberung (Apartheid) reicht, die mit dem Wahlerfolg der National Party 1948 einsetzt, indem sie die Entwicklung derjenigen Regelungen darstellt, welche "zu einer materiellen Beschränkung oder Aufhebung von Freiheit und Gleichheit der Individuen geführt haben" (17). Dazu wird im 1. Kapitel die allgemeine Entwicklung grob vorgestellt. Die vier folgenden Kapitel verteilen sich thematisch auf "gebietsbezogene (territoriale), volksbezogene (ethnisch-nationale), bürgerbezogene (personale) und staatsgewaltsbezogene (funktionale) Komplexe" (25). Zur zeitlichen Gliederung dienen dabei jeweils die "Verfassungsgebungen" von 1909, 1961, 1983, 1993 beziehungsweise 1996 und die Wahl von 1948. Diese sich ständig reproduzierende Gliederung verleiht dem Hauptteil des Buches freilich mehr den Charakter eines Handbuches, da eine durchgehende Lektüre angesichts der Wiederholungen ermüdet. Das letzte Kapitel versucht dann eine rechtstheoretische Deutung des aufgezeigten Rechtsgeflechts. Mit einem materiellen Verfassungsbegriff lässt sich das Apartheidsrecht nur als Verfassungsunrecht deuten, da es einer, nach Smend notwendigen, Funktion der Integration zuwiderlief und anerkannten Grundstrukturen eines modernen Verfassungsstaates widersprach. Zuletzt charakterisiert Kramer das Apartheidsystem mit Fraenkel als einen in einen Normenstaat eingefügten Maßnahmenstaat, der den Schwarzen weder Menschen- und Bürgerrechte noch Selbstbestimmung zugestand.
Guido Koch (GK)
Dr., Politikwissenschaftler, Qualitätsmanagment, GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.
Rubrizierung: 2.672.21 Empfohlene Zitierweise: Guido Koch, Rezension zu: Jutta Kramer: Apartheid und Verfassung. Baden-Baden: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13929-apartheid-und-verfassung_16695, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 16695 Rezension drucken
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