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/ 12.06.2013
Christian Seiler

Der einheitliche Parlamentsvorbehalt

Berlin: Duncker & Humblot 2000 (Schriften zum Öffentlichen Recht 825); 437 S.; ISBN 3-428-10166-9
Rechtswiss. Diss. Heidelberg; Gutachter: P. Kirchhof, E. Schmidt-Aßmann. - In den ersten zwölf Wahlperioden des Bundestages wurden 4885 Bundesgesetze verabschiedet, im gleichen Zeitraum traten aber 15664 Rechtsverordnungen in Kraft. Seiler unternimmt den Versuch, das in letzter Zeit inflationäre juristische Schrifttum zum Parlamentsvorbehalt um "eine abschließende Einordnung der Rechtsverordnung in das Rechtsquellensystem des Grundgesetzes" (23) zu bereichern. Wie weit geht der Parlamentsvorbeha...
Christian Seiler

Der einheitliche Parlamentsvorbehalt

Berlin: Duncker & Humblot 2000 (Schriften zum Öffentlichen Recht 825); 437 S.; 138,- DM; ISBN 3-428-10166-9
Rechtswiss. Diss. Heidelberg; Gutachter: P. Kirchhof, E. Schmidt-Aßmann. - In den ersten zwölf Wahlperioden des Bundestages wurden 4885 Bundesgesetze verabschiedet, im gleichen Zeitraum traten aber 15664 Rechtsverordnungen in Kraft. Seiler unternimmt den Versuch, das in letzter Zeit inflationäre juristische Schrifttum zum Parlamentsvorbehalt um "eine abschließende Einordnung der Rechtsverordnung in das Rechtsquellensystem des Grundgesetzes" (23) zu bereichern. Wie weit geht der Parlamentsvorbehalt aus Art. 80 Abs. 1, Satz 2 GG; welche Inhalte muss der Gesetzgeber regeln, wie viel und welches Recht darf dagegen die Exekutive setzen? Zunächst wird mittels historischer, rechtsvergleichender und grundgesetzlicher Analyse ein theoretischer Rahmen aufgestellt. Im zweiten Teil werden die gewonnenen Ergebnisse beispielhaft auf das Gebiet des Steuerrechts übertragen, das besonders hohe Anforderungen an Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit von Rechtsnormen stellt. Welche Regelungsdichte muss beziehungsweise darf demnach ein Steuergesetz aufweisen, wie viel Steuerrecht darf beziehungsweise sollte auf dem Verordnungsweg gesetzt werden? Die Abhandlung ist sehr theoretisch angelegt. Am Ende stehen das bekannte juristische "Es kommt darauf an" sowie ebenfalls im Einzelfall auszulegende Begriffe wie "Wesentlichkeit" und "Kernbereich", die überdies an rein theoretischen Modellen staatlicher Entscheidungsfindung durch Organe orientiert sind und damit die Praxis der Parteiendemokratie vernachlässigen. Im Ergebnis bleibt ein aufwendiges juristisches Theoriegebäude mit wenig überraschenden Ergebnissen wie z. B. der (hoffentlich) unstreitigen Feststellung, dass das deutsche Steuersystem ein "Übermaß an Einzelvorschriften" (418) aufweist, welches eine vereinfachende Neuordnung geboten erscheinen lässt. Inhaltsübersicht: § 1: Rechtsquellen und Grundgesetz. 1. Der einheitliche Parlamentsvorbehalt: § 2: Der allgemeine Parlamentsvorbehalt; § 3: Artikel 80 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz: Die rechtssatzförmig handelnde Exekutive. 2. Der einheitliche Parlamentsvorbehalt im Einkommensteuerrecht: § 4: Der allgemeine Parlamentsvorbehalt im Einkommensteuerrecht; § 5: Die rechtssatzförmig handelnde Exekutive im Einkommensteuerrecht. Zusammenfassung in 50 Thesen.
Andreas Beckmann (AB)
M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaften, Bereich Politikwissenschaft, Universität Kiel.
Rubrizierung: 2.32 Empfohlene Zitierweise: Andreas Beckmann, Rezension zu: Christian Seiler: Der einheitliche Parlamentsvorbehalt Berlin: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13340-der-einheitliche-parlamentsvorbehalt_15986, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 15986 Rezension drucken
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