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/ 12.06.2013
Henning Uhlenbrock

Der Staat als juristische Person. Dogmengeschichtliche Untersuchung zu einem Grundbegriff der deutschen Staatsrechtslehre

Berlin: Duncker & Humblot 2000 (Schriften zur Verfassungsgeschichte 61); 197 S.; ISBN 3-428-10071-9
Rechtswiss. Diss. Osnabrück. - Die Theorie vom Staat als juristische Persönlichkeit geht auf den Göttinger Staatsrechtslehrer Wilhelm Eduard Albrecht und auf das Jahr 1837 zurück. Zunächst weitgehend unbeachtet, stieg sie bis zur Jahrhundertwende zur zentralen Prämisse der deutschen Staatsrechtslehre auf und blieb als solche bis heute relevant. Der Autor fragt in seiner dogmengeschichtlichen Analyse nach den Hintergründen, "die Albrecht 1837 zu der Qualifizierung des Staates als juristische Pers...
Henning Uhlenbrock

Der Staat als juristische Person. Dogmengeschichtliche Untersuchung zu einem Grundbegriff der deutschen Staatsrechtslehre

Berlin: Duncker & Humblot 2000 (Schriften zur Verfassungsgeschichte 61); 197 S.; 98,- DM; ISBN 3-428-10071-9
Rechtswiss. Diss. Osnabrück. - Die Theorie vom Staat als juristische Persönlichkeit geht auf den Göttinger Staatsrechtslehrer Wilhelm Eduard Albrecht und auf das Jahr 1837 zurück. Zunächst weitgehend unbeachtet, stieg sie bis zur Jahrhundertwende zur zentralen Prämisse der deutschen Staatsrechtslehre auf und blieb als solche bis heute relevant. Der Autor fragt in seiner dogmengeschichtlichen Analyse nach den Hintergründen, "die Albrecht 1837 zu der Qualifizierung des Staates als juristische Person bewegten", nach den Gründen, weshalb diese Lehre Jahrzehnte später "unter anderem Gewand" (19) Einzug in die deutsche Staatsrechtswissenschaft fand und danach, warum noch heute die Staatsrechtwissenschaft auf diese Staatsdefinition zurückgreift. Inhaltsübersicht: 1. Ausgangspunkt: Die Ansichten über die Rechtsnatur des Staates zu Anfang des 19. Jahrhunderts; 2. Wilhelm Eduard Albrecht und die Begründung der Theorie der juristischen Persönlichkeit des Staates; 3. Die juristische Persönlichkeit als Ausdruck der staatlichen Willensmacht nach Carl Friedrich von Gerber; 4. Die Fortführung der Staatspersönlichkeitslehre Gerbers durch Paul Laband; 5. Georg Jellinek und die juristische Persönlichkeit des Staates als Grund- und Eckstein des Staatsrechts; 6. Die Staatslehre der Weimarer Republik; 7. Die nationalsozialistische Staatslehre; 8. Staatspersönlichkeit und Grundgesetz.
Detlef Lemke (Le)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 2.212.322.31 Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Henning Uhlenbrock: Der Staat als juristische Person. Berlin: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13342-der-staat-als-juristische-person_15988, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 15988 Rezension drucken
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