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/ 12.06.2013
Jobst Martin Selle

Die Rechtsetzungsbefugnisse der italienischen Regierung

Berlin: Duncker & Humblot 2000 (Schriften zum Internationalen Recht 117); 219 S.; 60,33 €; ISBN 3-428-09905-2
Rechtswiss. Diss. Göttingen; Gutachter: V. Götz, H. H. Klein. - Die italienische Regierung verfügt mit der Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen über weitreichende Rechtsetzungsbefugnisse, die auch praktisch ausgenutzt werden. Inzwischen übersteigt die Anzahl der Notverordnungen die der formellen Gesetze bei weitem. Ein Grund unter anderen ist die Tatsache, dass so im Anschluss an die in ihrer Gültigkeit auf 60 Tage beschränkte Notverordnung ein wesentlich beschleunigtes und verkürztes Gesetz...
Jobst Martin Selle

Die Rechtsetzungsbefugnisse der italienischen Regierung

Berlin: Duncker & Humblot 2000 (Schriften zum Internationalen Recht 117); 219 S.; 60,33 €; ISBN 3-428-09905-2
Rechtswiss. Diss. Göttingen; Gutachter: V. Götz, H. H. Klein. - Die italienische Regierung verfügt mit der Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen über weitreichende Rechtsetzungsbefugnisse, die auch praktisch ausgenutzt werden. Inzwischen übersteigt die Anzahl der Notverordnungen die der formellen Gesetze bei weitem. Ein Grund unter anderen ist die Tatsache, dass so im Anschluss an die in ihrer Gültigkeit auf 60 Tage beschränkte Notverordnung ein wesentlich beschleunigtes und verkürztes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden kann. Diese inzwischen fast zum Normalfall gewordene Praxis hat auch zu Kritik in der italienischen Rechtslehre geführt. Deshalb zeichnet der Autor einerseits die historische Entwicklung der entsprechenden Regelungen - auch im Vergleich zur deutschen Rechtslage - nach und analysiert die mit dieser Praxis verbundenen Probleme aus vorwiegend juristischer Perspektive. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Wiederherstellung des auch ursprünglich vorgesehenen Ausnahmecharakters von Notverordnungen nur eingeschränkt möglich ist, solange das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nicht grundlegend reformiert wird. Aus dem Inhalt: 2. Decreti legislativi: I. Verfassungsrechtliche Vorgaben; II. Verfahren und Form der Verordnungsgebung; II. Der Anwendungsbereich der "deleta legislativa"; IV. Sonderfälle der Übertragung von Rechtsbefugnissen auf die Regierung. 3. Notverordnungen (decreti legge): III. Die Rechtsnatur der decreti legge; IV. Voraussetzungen und Schranken des Notverordnungsrechts; V. Verfahren und Form der Verordnungsgebung; VI. Die Umwandlung der Notverordnung in Gesetz; VII. Die fehlende Umwandlung der Notverordnung; VIII. Notverordnungsgebung zwischen Krise und Reform. 4. Die Verordnungen ohne Gesetzeskraft (regolamenti): II. Entstehung und Grundlage der Befugnis zum Erlaß von Verordnungen ohne Gesetzeskraft; III. Verordnungen ohne Gesetzeskraft nach Art. 17 des Gesetzes Nr. 400/1988; Ausblick auf geplante Verfassungsregelungen der Verordnungen ohne Gesetzeskraft.
Silke Becker (BE)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.212.61 Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Jobst Martin Selle: Die Rechtsetzungsbefugnisse der italienischen Regierung Berlin: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13408-die-rechtsetzungsbefugnisse-der-italienischen-regierung_16067, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 16067 Rezension drucken
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