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/ 11.06.2013
Elisabeth Leiß

Interventionen des Sicherheitsrates bei innerstaatlich begangenen Menschenrechtsverletzungen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Versuch einer Standardisierung

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2000 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2793); XX, 321 S.; ISBN 3-631-35755-9
Rechtswiss. Diss. Konstanz; Gutachter: M. Herdegen, H. Wilms. - Die Fragestellung, ob und inwieweit innerstaatlich begangene Menschenrechtsverletzungen ein Einschreiten des Sicherheitsrates (SR) nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ermöglichen, hat in den vergangenen Jahren zu heftigen Kontroversen geführt. Spätestens Anfang der 90er-Jahre zeichnet sich eine veränderte beziehungsweise erweiterte Praxis des SR ab, welche die bisher als selbständige und voneinander getrennte Bereiche...
Elisabeth Leiß

Interventionen des Sicherheitsrates bei innerstaatlich begangenen Menschenrechtsverletzungen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Versuch einer Standardisierung

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2000 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2793); XX, 321 S.; 98,- DM; ISBN 3-631-35755-9
Rechtswiss. Diss. Konstanz; Gutachter: M. Herdegen, H. Wilms. - Die Fragestellung, ob und inwieweit innerstaatlich begangene Menschenrechtsverletzungen ein Einschreiten des Sicherheitsrates (SR) nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ermöglichen, hat in den vergangenen Jahren zu heftigen Kontroversen geführt. Spätestens Anfang der 90er-Jahre zeichnet sich eine veränderte beziehungsweise erweiterte Praxis des SR ab, welche die bisher als selbständige und voneinander getrennte Bereiche des unter Art. 1 Ziff. 3 VN-Charta festgesetzten Ziels des Menschenrechtsschutzes und des unter Artikel 1 Ziff. 1 VN-Charta manifestierten Ziels der Friedenssicherung zusammenführte. Im Mittelpunkt der Studie steht die entsprechende Anwendung des Kriteriums der "Friedensbedrohung" gemäß Art. 39 VN-Charta. Neben den chartarechtlichen Grundlagen, den Voraussetzungen und Zusammenhängen der Anwendung von Kapitel VII durch den SR wird im ersten Teil das grundsätzliche Verhältnis zwischen dem Kriterium der Friedensbedrohung und dem Fall innerstaatlich begangener Menschenrechtsverletzungen geprüft. Die Autorin kommt zu dem Schluss, "daß im Hinblick auf die verschiedenen innerhalb der Völkerrechtsdogmatik vertretenen Interpretationsansätze sowie hinsichtlich der jüngsten Auslegungspraxis des SR zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Umbruchprozeß stattfindet, der eine abschließende Beantwortung nicht zuläßt" (131). Grundsätzlich könne es sich aber in folgenden Fällen bei Vorliegen innerstaatlich begangener Menschenrechtsverletzungen um eine friedensbedrohende Situation i. S. v. Art. 39 handeln: a) die Verletzungen als solche führen zu markanten transnationalen Auswirkungen (z. B. Flüchtlingsströme); b) die Verletzungen werden innerhalb eines so genannten Failed State begangen oder sie stehen c) im Zusammenhang mit der Be- oder Verhinderung eines transnationalen Demokratisierungsprozesses. Der zweite Hauptteil der Studie widmet sich der Aufstellung völkerrechtlicher Standards, welche eine Eingriffsschwelle für ein entsprechendes Eingreifen des SR nach Kapitel VII definieren könnten. Dies erscheint insbesondere hinsichtlich der bisher selektiven Handhabung dieses Friedenssicherungsmechanismus notwendig. Die umfassenden Konkretisierungs- und Handlungskompetenzen des SR sowie das Instrumentarium der Vetoeinlegung machen die rechtlich-verbindliche Festsetzung der Standards gegenwärtig aber fast unmöglich. Dieses Dilemma versucht die Autorin mit von ihr vorgeschlagenen Reaktionsstandards bezüglich konkreter Friedenssicherungsmaßnahmen des SR zu umgehen; damit vervollständigt sie eine umfassende sowie detailreiche Analyse der gegenwärtigen Rechtslage und -auslegung zur Intervention des VN-Sicherheitsrates bei innerstaatlichen Menschenrechtsverletzungen. Aus dem Inhalt: I. Die chartarechtlichen Grundlagen der humanitären Interventionen des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der Charta; II. Innerstaatlich begangene Menschenrechtsverletzungen als Friedensbedrohungen? A. Die Prämisse - Die wesentlichen Eckpfeiler zur Bestimmung des Verhältnisses; B. Die Praxis - Beschlüsse, die die Feststellung einer Friedensbedrohung und innerstaatlich begangene Menschenrechtsverletzungen beinhalten. III. Standard-Setting - Wo liegt die Eingriffsschwelle für eine humanitäre Intervention des SR nach Kapitel VII? B. Standard 1 - Welche Menschenrechte sind im Rahmen von Kapitel VII von Relevanz?; C. Standard 2 - Das Mindestmaß der Menschenrechtsverletzungen; D. Standard 3 - Menschenrechtsverletzung als eine dem Staat zurechenbare Völkerrechtsverletzung; E. Standard 4 - Das Kriterium der Außenwirkung; F. Sonderstandard - Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Failed State; G. Sonderstandard - Menschenrechtsverletzungen im Rahmen eines nationalen Demokratisierungsprozesses. IV. Reaktionsschemata; V. Völkerrechtliche Qualifizierung der Standards.
Thomas Henzschel (TH)
Dr., Auswärtiges Amt, Arbeitsstab Iran.
Rubrizierung: 4.424.3 Empfohlene Zitierweise: Thomas Henzschel, Rezension zu: Elisabeth Leiß: Interventionen des Sicherheitsrates bei innerstaatlich begangenen Menschenrechtsverletzungen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Frankfurt a. M. u. a.: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/12538-interventionen-des-sicherheitsrates-bei-innerstaatlich-begangenen-menschenrechtsverletzungen-nach-kapitel-vii-der-charta-der-vereinten-nationen_14991, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 14991 Rezension drucken
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