/ 12.06.2013
Gabriele Britz
Kulturelle Rechte und Verfassung. Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz
Tübingen: Mohr Siebeck 2000 (Jus publicum 60); XIV, 337 S.; ISBN 3-16-147440-6Rechtswiss. Habilitationsschrift Frankfurt a. M.; Gutachter: R. Steinberg, M. Stolleis. - "Kulturelle Rechte" meint hier ein Verständnis, wie es dem in der englischen Literatur anzutreffenden Begriff "cultural right" zugrunde liegt. "Charakteristisch für diese Rechte ist, dass sie sich auf eine Situation 'kultureller Differenz' beziehen. Kulturelle Rechte werden geltend gemacht, wo verschiedene Kulturen aufeinandertreffen" und dienen der "Bewältigung kultureller Vielfalt" (1 f.). Vor diesem Hint...
Gabriele Britz
Kulturelle Rechte und Verfassung. Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz
Tübingen: Mohr Siebeck 2000 (Jus publicum 60); XIV, 337 S.; Ln., 168,- DM; ISBN 3-16-147440-6Rechtswiss. Habilitationsschrift Frankfurt a. M.; Gutachter: R. Steinberg, M. Stolleis. - "Kulturelle Rechte" meint hier ein Verständnis, wie es dem in der englischen Literatur anzutreffenden Begriff "cultural right" zugrunde liegt. "Charakteristisch für diese Rechte ist, dass sie sich auf eine Situation 'kultureller Differenz' beziehen. Kulturelle Rechte werden geltend gemacht, wo verschiedene Kulturen aufeinandertreffen" und dienen der "Bewältigung kultureller Vielfalt" (1 f.). Vor diesem Hintergrund formuliert die Autorin ihr Ziel dahingehend, "anhand der Betrachtung kultureller Anliegen und ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung ein umfassendes Konzept für den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz zu gewinnen" (2).
Inhaltsübersicht: A. Rechtsprechungsanalyse: Kulturelle Anliegen in der Entscheidungspraxis; B. Die tatsächlichen Grundlagen "kultureller Differenz"; C. Kulturelle Rechte im geltenden Verfassungsrecht I: Schutz kultureller Anliegen im Rahmen dogmatisch etablierter Rechtspositionen; D. Zwischenergebnis: Weiterer Begründungsbedarf für eine umfassendere Anerkennung kultureller Rechte de constitutione lata oder de constitutione ferenda; E. Bestimmung der grundlegenden Funktion weitergehender kultureller Rechte de constitutione lata und de constitutione ferenda; F. Kulturelle Rechte im geltenden Verfassungsrecht II: Konkretisierung des Grundrechtschutzes für das subjektive Interesse an der Entfaltung kultureller Identität; G. Dogmatik der kulturellen Rechte.
Detlef Lemke (Le)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 2.32 | 2.35
Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Gabriele Britz: Kulturelle Rechte und Verfassung. Tübingen: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13584-kulturelle-rechte-und-verfassung_16276, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 16276
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