/ 11.06.2013
Anke Schmeling
Nicht Wieder Gut Zu Machen. Die bundesdeutsche Entschädigung psychischer Folgeschäden von NS-Verfolgten
Herbolzheim: Centaurus-Verlagsgesellschaft 2000 (Studien und Materialien zum Rechtsextremismus 6); 273 S.; ISBN 3-8255-0267-8Diss. Kassel; Gutachter: J. Kammler, E. Hennig. - In der Diskussion um die Entschädigung von Opfern der NS-Zeit wurde die Entschädigung von psychischen Folgeschäden nur selten eingehender untersucht, entsprechende empirische Untersuchungen der Entschädigungspraxis fehlen. Diese Lücke will die Autorin schließen. Im ersten Teil stellt sie zunächst dar, welche psychischen Folgen die nationalsozialistische Verfolgung bei den Betroffenen überhaupt verursachte und insbesondere, wie die bundesdeutschen...
Anke Schmeling
Nicht Wieder Gut Zu Machen. Die bundesdeutsche Entschädigung psychischer Folgeschäden von NS-Verfolgten
Herbolzheim: Centaurus-Verlagsgesellschaft 2000 (Studien und Materialien zum Rechtsextremismus 6); 273 S.; 58,- DM; ISBN 3-8255-0267-8Diss. Kassel; Gutachter: J. Kammler, E. Hennig. - In der Diskussion um die Entschädigung von Opfern der NS-Zeit wurde die Entschädigung von psychischen Folgeschäden nur selten eingehender untersucht, entsprechende empirische Untersuchungen der Entschädigungspraxis fehlen. Diese Lücke will die Autorin schließen. Im ersten Teil stellt sie zunächst dar, welche psychischen Folgen die nationalsozialistische Verfolgung bei den Betroffenen überhaupt verursachte und insbesondere, wie die bundesdeutschen Psychiater diese einschätzten. Erschreckend ist hier vor allem die Ignoranz der Gutachter der frühen Bundesrepublik, die - im Einklang mit der damals herrschenden Lehrmeinung - die Möglichkeit solcher langdauernder Schäden schlicht ausschlossen und die psychischen Probleme der Betroffenen dementsprechend u. a. als genetisch oder "anlagebedingt" bewerteten, mit der Folge, dass sie nicht entschädigungsfähig waren. Erst in den 60er-Jahren setzte hier ein allmähliches Umdenken ein. Der zweite Teil behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des eigens für diesen Tatbestand konzipierten Entschädigungsrechts, das - mehrfach novelliert - einerseits die notwendige Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung der Betroffenen gewährleistete, aber zugleich für Ungerechtigkeiten in der Entschädigungspraxis sorgte, u. a. dadurch, dass bestimmte Opfergruppen wie beispielsweise Homosexuelle grundsätzlich von einer Entschädigung ausgeschlossen waren. Im dritten Teil zeichnet sie dann exemplarisch die Entschädigungspraxis in zehn typischen Einzelfällen anhand der Entschädigungsakten nach. Dabei wird zugleich deutlich, wie durch das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure - Sachbearbeiter, Juristen, Gutachter usw. - eine Entscheidung über einen Entschädigungsantrag zustande kam. Die sehr aktuelle und gut verständliche Arbeit entstand im Rahmen eines Forschungsprojektes an der UniGH Kassel. Dort wurde anhand einer repräsentativen Stichprobe die Entschädigungspraxis in Hessen untersucht; davon flossen 213 Einzelfallakten in dieses Teilprojekt ein.
Silke Becker (Be)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.35 | 2.312
Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Anke Schmeling: Nicht Wieder Gut Zu Machen. Herbolzheim: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/12981-nicht-wieder-gut-zu-machen_15555, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 15555
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Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
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