Weder ist die europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) rechtsverbindlich noch hat ihre Einbindung in das Europäische Semester bislang Erfolge zur Stärkung der sozialen Dimension der EU erbracht. Um Jean-Claude Junckers Anspruch eines „sozialen ‚Triple-A‘“ für die EU gerecht zu werden, müssten die Grundsätze der ESSR aber über ein Sozialprotokoll zu einklagbaren Rechten werden. Solange dies nicht möglich ist, schreibt Björn Hacker, sollte in der Politikkoordinierung ihre Verbindlichkeit durch Mindeststandards gestärkt und für die Eurozone ein Sozialer Stabilitätspakt beschlossen werden.