Das Integrationsgesetz 2016 sieht eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts vor. Seitdem gilt für Asylberechtigte die gesetzliche Wohnsitzpflicht – auch nach positivem Abschluss ihres Verfahrens. Sie müssen in dem Bundesland ihren Wohnsitz nehmen, dem sie im Zuge des Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Mit diesem Steuerungsinstrument soll die gleichmäßigere geografische Verteilung der Migrant*innen und die Integration in den Bereichen Sprache, Wohnen und Arbeit gefördert werden. Nona Renner hinterfragt diese Regelungen und stellt andere Modi der Verteilung vor.