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/ 17.09.2015
Marion Eva Klepzig

Die "Schuldenbremse" im Grundgesetz – Ein Erfolgsmodell? Rechtswissenschaftliche Analyse der im Grundgesetz normierten Schuldenbremse unter Einbeziehung ökonomischer und polit-ökonomischer Aspekte

Berlin: Duncker & Humblot 2015 (Schriften zum Öffentlichen Recht 1292); 406 S.; 89,90 €; ISBN 978-3-428-14605-5
Rechtswiss. Diss. Frankfurt a. M.; Begutachtung: U. Sacksofsky, J. Wieland. – Staatsverschuldung sei eines der gravierendsten Probleme, die es derzeit zu lösen gelte, meint Marion Eva Klepzig. Das habe zuletzt die Wirtschafts‑ und Finanzkrise überdeutlich gezeigt. 2009 ist gegen die wachsenden Schuldenberge in Deutschland eine sogenannte Schuldenbremse für den Bund und die Bundesländer im Grundgesetz verankert worden. Die Autorin hinterfragt den Erfolg des Modells. Denn es hätte „zweifellos ein anderes Reformmodell für das im Grundgesetz verankerte Staatschuldenrecht gewählt werden können“ (191). Um beurteilen zu können, ob die Entscheidung auf das richtige Modell gefallen ist, entwickelt Klepzig einen Bewertungsmaßstab. Sie übernimmt dabei die von den Wirtschaftswissenschaftlern George Kopits und Steven Symansky aufgestellten Kriterien, die diese zur Beurteilung internationaler fiskalpolitischer Regelungen entwickelt haben: „‚gut definiert‘, ‚transparent‘, ‚adäquat‘, ‚konsistent‘, ‚einfach‘, ‚flexibel‘, ‚durchsetzbar‘ und ‚effizient‘“ (200). Dieser Kriterienkatalog zeichne sich durch seinen wissenschaftlich fundierten Umfang und seine Nuancierungen aus. Klepzig sieht in ihrer Beurteilung der Schuldenbremse nicht alle aufgeführten Kriterien erfüllt. Allerdings bestünden zwischen diesen auch „vielfältige Wechselbeziehungen und relevante Zielkonflikte“ (337). Eine vollständige Erfüllung aller Kriterien sei ihrer Ansicht nach deshalb auch unmöglich. Daher könne anhand der Kriterien nicht „zwingend eine negative Bewertung“ (337) abgegeben werden. Bestimmte Mängel hätten sich aber leicht vermeiden lassen. Als neues Erfolgsmodell zur Beseitigung von Schuldenproblematiken könne die Schuldenbremse insgesamt nicht gelten. Deshalb sei auch ein Export der Maßnahme in andere Länder nicht zu befürworten. Daran anknüpfend diskutiert Klepzig denkbare Reformen der Schuldenbremse. Am Ende ihres Buches betont sie noch einmal, wie wichtig es ist, gegen Staatsverschuldung vorzugehen. Dieses betrachtet sie als krankhaftes Symptom des falschen Handelns von demokratischen Entscheidungsträgern, die üblicherweise einen „Hang zur Kreditfinanzierung“ (362) haben.
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Rubrizierung: 2.322.343 Empfohlene Zitierweise: Wolfgang Denzler, Rezension zu: Marion Eva Klepzig: Die "Schuldenbremse" im Grundgesetz – Ein Erfolgsmodell? Berlin: 2015, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/38874-die-schuldenbremse-im-grundgesetz--ein-erfolgsmodell_47195, veröffentlicht am 17.09.2015. Buch-Nr.: 47195 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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