Jakob Horneber: Politische Repräsentation. Eine methodologische Begriffsstudie
Jakob Horneber erfindet mit seiner Studie das Rad der Repräsentation nicht neu. Vielmehr vergleicht er bestehende Rad-Entwürfe und macht sie für die praktische Anwendung geländegängig. Unser Rezensent Michel Dormal findet: eine absolut runde Sache.
Eine Rezension von Michel Dormal
Politische Repräsentation ist vor allem in Verbindung mit Demokratie ein Grundbegriff des politischen Lebens. Mehrere große Fragestellungen kreisen heute um sie: Welcher Wert kommt dieser dem 18. Jahrhundert entstammenden Polittechnik heute noch zu? Wie verändert sie sich durch neue Technologien? Wo gibt es Repräsentationslücken? Letzteres verweist auf das Problem, wie sich Repräsentation überhaupt evaluieren lässt: Hierzu liegt eine unüberschaubare Zahl von Fallstudien vor, die beispielsweise Frauenanteile in Parlamenten ermitteln, die Vertretung von Interessen in konkreten Aushandlungsprozessen rekonstruieren oder Entscheidungen mit der öffentlichen Meinung abgleichen. Theoretisch wird daneben nach wie vor debattiert, wie Repräsentation konzeptionell richtig verstanden werden sollte. Steht sie in einem Gegensatz zur Demokratie? Ist sie vor allem ein funktionales Äquivalent für direkte Beteiligung im modernen Flächenstaat? Oder bildet sie eine Voraussetzung eigener Art für gelingende pluralistische Selbstregierung?[1]
Jakob Hornebers Studie will im Grunde zu all diesen Fragen gleichermaßen beitragen – aber nicht primär, indem das Buch weitere Fallstudien liefert (obwohl es auch das bietet) oder selbst eine normative Argumentation entwickelt (obwohl eine solche darin viele gute Hinweise findet). Das Ziel ist vielmehr, wie der Untertitel andeutet, eine vor allem „methodologische“ Grundlegung (15). Der Repräsentationsbegriff soll „in seiner konzeptionellen Reichhaltigkeit ergründet“ werden, um „begriffliche Strukturen herauszuarbeiten, die eine quantitativ-empirische Analysierbarkeit erleichtern“ (15). Kurz: Es geht Horneber darum, die oft zu abstrakte Theoriearbeit so zu sortieren und zu justieren, dass sie praktische Forschung sinnvoll orientieren kann, und zugleich die ihrerseits manchmal betriebsblinden empirischen Modelle theoretisch so anzureichern, dass sie gehaltvolle Aussagen ermöglichen. Der Autor, der an der Universität Bonn am Institut für Soziologie im Bereich Methoden tätig ist, entstammt dabei selbst dem empirisch-quantitativen Lager. Das wird aber erst gegen Ende des Buches ganz offenkundig, wenn er sich beispielhaft mit Möglichkeiten der vergleichenden Messung befasst. Der Großteil des Buches lebt jedoch davon, dass der Autor selbst offenkundig die Notwendigkeit gesehen hat, sich zunächst grundlegend mit dem Begriff auseinanderzusetzen.
Gesamtbild der Repräsentation statt Ausweichstrategien
Im ersten Teil des Buches liefert Horneber dazu einen Überblick über unterschiedliche Grundverständnisse von Repräsentation wie beispielsweise Stellvertretung oder Abbildung. Dass es politisch keinen natürlichen Gegenstand und keine unumstrittene Definition von Repräsentation gibt, ist dabei eine Feststellung, zu der natürlich auch schon viele andere gekommen sind.[2] Der Autor benennt vier Strategien, wie bislang mit dieser Unschärfe umgegangen wurde: Abstraktion, Typologisierung, Fokussierung und Vermeidung. Wird im ersten Fall der Repräsentationsbegriff so allgemein gefasst, dass er fast alles abdeckt, aber nur noch wenig besagt, so wird er im zweiten Fall in eine Reihe untereinander gar nicht vergleichbarer Typen aufgeschlüsselt. Die Strategie der Fokussierung rückt dagegen spezifische Aspekte definitorisch in den Vordergrund (etwa in der deutschen Tradition die Idee, dass Repräsentation ein besonders „Sein“ gesteigert zum Ausdruck bringe). Vermeidung schließlich bedeutet, dass man sich darauf beschränkt, zu beschreiben, wie Repräsentationsansprüche durch die Akteure selbst verhandelt werden. Horneber hält jedoch keine dieser Strategien für angemessen. Er hält am ambitionierten Ziel fest, ein „Gesamtbild der Repräsentation“ zu zeichnen – nicht im Sinne eines überzeitlichen Wesenskerns, wohl aber der Erschließung von größeren „Mustern“, die einen empirischen „Assoziationsraum“ strukturieren (68). Bei aller Divergenz und Geschichtlichkeit gebe es einen „geteilten Bezugsrahmen“ (67).
Spannungsfelder und Eckpunkte der Repräsentation
Dieser Rahmen wird im zweiten Teil ausgelotet. Hier nähert der Autor sich dem Thema anhand von fünf Spannungsfeldern: Repräsentiertes/Repräsentierendes, Unmittelbarkeit/Distanz, Einheit/Differenz, Abbildung/Konstruktion sowie Zustand/Prozess. Repräsentation basiert demnach erstens auf einer asymmetrischen Wechselseitigkeit zwischen den Beteiligten. Sie stiftet zweitens Nähe und beruht zugleich auf Distanz, und verhandelt fortlaufend das Verhältnis beider Facetten. Ähnliches gilt drittens für Abbildung und Konstruktion: Es muss eine gewisse Ähnlichkeit und Wiedererkennbarkeit des Repräsentierenden als Abbild des Repräsentierten geben, diese ist aber nicht natürlich gegeben, sondern ergibt sich erst in einem Prozess der Konstruktion, der immer auch anders ausfallen kann. Was es beispielsweise bedeutet, Frauen zu repräsentieren, bleibt bekanntlich umkämpft. Repräsentation ist dabei viertens grundsätzlich sowohl Zustand als auch Prozess: Dem Vertreten-Sein zu diesem oder jenem Zeitpunkt (etwa, weil die Ansichten einer nennenswerten Zahl von Abgeordneten mit meinen eigenen übereinstimmen) steht die Tatsache gegenüber, dass andere Aspekte der Repräsentation wie Verantwortlichkeit, Versprechen oder vielleicht auch Führung sich nur dynamisch verstehen lassen. Repräsentation ist so immer auch eine Geschichte, etwas, das sich in der Zeit entfaltet. Zuletzt kann Repräsentation auf Einheit oder Differenz abzielen. Ein Bundespräsident repräsentiert vor allem das Gemeinwesen, er soll integrieren; ein Oppositionsführer repräsentiert dagegen auch bestimmte Konfliktlinien und soll eher den Widerstreit erscheinen lassen. In der Regel passiert in politischen Systemen natürlich beides zugleich. Diese Spannungsfelder sind in der Tat fruchtbar, um ein Gesamtpanorama dessen zu zeichnen, was Repräsentation ist und sein kann. Die Auswahl gerade dieser fünf Achsen erfolgt dabei recht unbekümmert; sie wird jedenfalls nicht näher begründet. Ihrer Plausibilität tut das keinen Abbruch. Es zeigt sich jedoch, dass auch die versprochene „methodologische Grundsteinlegung“ (15) sich sicherlich noch einmal um weitere Reflexionsebenen vertiefen ließe, wenn man wollte.
Ausgehend von den genannten Spannungsfeldern identifiziert der Autor neun Eckpunkte, die jede Untersuchung politischer Repräsentation berücksichtigen sollte: Präsenzgewinn, Prozesshaftigkeit, Substanz, Wiedererkennbarkeit, Kontextabhängigkeit, Wirkungsvielfalt, Distanzierung, Verknüpfung und Wechselseitigkeit. Ich will hier nur auf zwei davon eingehen. Das Ziel des Präsenzgewinns ist für Horneber wesentlich – jede politische Repräsentation will „das Repräsentierte auf irgendeine Weise […] anwesender, aktueller, sichtbarer“ machen (125). Diese Weise gilt es vorweg dann möglichst genau zu bestimmen. Mit dem „Substanzfokus“ kommt hinzu, dass es in erster Linie um die Präsenz eines auf „die Substanz verdichteten Bedeutungskerns“ gehe (125). Das ist in der Sache plausibel – ich erwarte nicht unbedingt, dass mein Abgeordneter im Einzelnen alle meine modischen oder musikalischen Präferenzen vertritt, wohl aber vielleicht bestimmte Werte wie etwa Gerechtigkeit, Gottgläubigkeit oder Freiheit, die unter Umständen im Hintergrund meinen Lebensstil anleiten. Man kann hier aber die Frage stellen, ob Präsenz und Substanz die glücklichsten Begriffe sind. Sie laden zumindest zu Missverständnissen ein. Nimmt man etwa ein Repräsentationsverständnis wie das von Wilhelm Hennis (der in dem Buch leider nicht vorkommt), das stark vom Ethos des Amtes ausgeht,[3] so sind die Repräsentierten zwar wohl präsent, aber vor allem als Bezugspunkte einer gemeinwohlorientierten Amtsführung, deren Sinn in erster Linie jedoch institutionell gebunden ist. Die „Substanz“ der Repräsentation ist dann nichts, das im strengen Sinn den Repräsentierten unmittelbar zugerechnet würde.
Repräsentationsfunktionen
Solche Unklarheiten verspricht der dritte Teil des Buches weiter zu reduzieren, der eine Systematik konkreter politischer Funktionen der Repräsentation entwickelt. Unter der Überschrift „Politische Existenz und Handlungsermöglichung“ wird so die „Urfunktion“ (143) behandelt, eine Gruppe oder ein Gemeinwesen als solche erst ins Leben zu rufen, indem in ihrem Namen gesprochen und ihr ein Gesicht gegeben wird. Ein zweiter Bereich von Funktionen betrifft die Symbolik. Diese – man denke an Rituale, Hymnen, Architektur usw., aber auch an wiedererkennbare Selbstbeschreibungen wie die der „Mitte“, beruht auf zumindest partiell geteilten Werten und Deutungsrahmen und dient der sozialen Integration und kollektiven Orientierung. Die „Vertretung politischer Ziele und [das] Erzeugen von Handlungspräsenz“ (161) umfassen drittens das, was wir üblicherweise mit der Repräsentation von Interessen und Präferenzen verbinden: Die Anliegen der Repräsentierten sollen gut vertreten werden, müssen aber teilweise auch erst ausformuliert und zu Paketen geschnürt werden. Auch hierfür machen Repräsentant*innen aktiv Angebote – eine Funktion, die darüber hinausgeht, einfach nur aufzugreifen, was bereits da ist. Zu diesem Funktionsbereich zählt Horneber auch, den Repräsentierten Handlungsmacht zu eröffnen: Eine Abgeordnete zu haben, bedeutet eben nicht nur, dass jemand für mich agiert, sondern auch, dass ich neue Chancen bekomme, selbst tätig zu werden, etwa meiner Abgeordneten zu schreiben. Dies geht über in einen vierten Kreis von Funktionen, die unter den Stichworten Rechenschaft und Verantwortlichkeit stehen. Abgeordnete müssen den Wähler*innen gegenüber ihr Tun transparent machen und verteidigen, und können von diesen spätestens bei der Wahl sanktioniert werden. Die Rechenschaftspflicht sorgt insofern dafür, dass aus der jeder Repräsentation innewohnenden Distanz keine Willkür wird. Der letzte große Funktionsbereich ist die „Perspektivierung“ (183) und die Abbildung von Diversität. Interessanterweise verbindet Horneber damit auch die Funktion der Mäßigung und Domestizierung, da konfligierende Perspektiven sich zugleich in einem Rahmen begegnen, in dem Übersetzungs- und Vermittlungschancen gegeben seien. Für jede Funktion macht der Autor entsprechende Vorschläge, wie ihre Erfüllung konkret überprüft und bemessen werden könnte.
In zwei kleinen Fallstudien demonstriert der letzte Teil des Buches selbst, wie das umgesetzt werden könnte. Zunächst untersucht Horneber anhand einer statistischen Analyse von Bundestagsdebatten und Umfragedaten die Vertretung politischer Ziele im Bundestag sowohl für einzelne Zeitpunkte als auch im Zeitverlauf. Das zweite, kürzere Beispiel greift eine bislang weniger häufig erforschte Facette auf, nämlich die Orientierungskraft der politischen Links-Rechts-Symbolik in der Bundesrepublik.
In beiden Hinsichten kommt der Autor zum Ergebnis, das Repräsentation alles in allem recht gut funktioniere – im Hinblick auf die Zielvertretung durch den Bundestag bestehe eine intakte Repräsentationsbeziehung und die Links-Rechts-Symbolik entfalte eine nachweisbare Orientierungskraft. Angesichts der gängigen Diagnosen einer Krise der Repräsentation wären diese Befunde durchaus einer eingehenden Diskussion wert gewesen.
Eine Gebrauchsanweisung für Repräsentationsforscher*innen
Der Beitrag des Buches besteht aber letztlich weniger in konkreten Befunden, sondern vor allem in einer systematischen „Gebrauchsanweisung“ (209) für zukünftige Forschung, die relevante Funktionen, Evaluationskriterien und Reflexionspunkte dankenswerterweise auch ausführlich tabellarisch aufbereitet. Welchen Gewinn Leser*innen aus dem Buch ziehen, dürfte daher wesentlich davon abhängen, was sie sich davon versprechen. Dass der Autor von Haus aus kein reiner Begriffs- und Ideenhistoriker ist, versteckt er nicht. Einige große Namen, die in den deutschen Debatten zur Repräsentation früher mal wichtig waren, wie den marxistischen Kritiker Johannes Agnoli, den Integrationstheoretiker Rudolf Smend oder den schon erwähnten Amtsdenker Hennis, sucht man im Literaturverzeichnis denn auch vergebens. Liest man das Buch jedoch vom erklärten Programm einer methodologischen Grundlegung für die Integration von Theorie und Empirie her, kann Horneber beanspruchen, eine echte Leerstelle zu füllen. Seine Systematik kann guten Gewissens jedem, der oder die zu Repräsentation forscht, als Handreichung empfohlen werden.
Die Crux dürfte so am Ende darin liegen, ob man Repräsentation tatsächlich als kohärenten politischen Grundbegriff sieht. Lassen sich Wahlverhalten, Regierungsbildung oder Gesetzgebung nicht auch ohne dieses reichlich ätherische Konzept beschreiben? Vermutlich schon – das ginge Horneber zufolge dann aber am realen gesellschaftlichen Horizont vorbei. In der Demokratie entfaltet das Versprechen der Repräsentation einen normativen Überschuss und erzeugt wirkmächtige politische Erwartungen. Wahrgenommene Repräsentationslücken etwa erzeugen reale Effekte. Will man diese Diskurse nicht Populist*innen überlassen, die einfach behaupten, das wahre Volk anwesend zu machen, kommen wir an der breit angelegten Begriffsarbeit demnach nicht vorbei. Wer diesen Weg mitgehen will, findet in Hornebers Buch eine lohnenswerte Landkarte.
Anmerkungen:
[1] Im letzteren Sinne etwa jüngst: Winfried Thaa (2026): 1776 oder die Vereinigten Staaten als Avantgarde. Von der Gründung zur Zerstörung politischer Selbstregierung, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 71: 7, S. 79-88.
[2] Vgl. etwa Pierre Rosanvallon (1998): Le peuple introuvable. Histoire de la représentation démocratique en France. Paris: Gallimard.
[3] Vgl. Wilhelm Hennis (1973): Amtsgedanke und Demokratiebegriff, in: Ders: Die mißverstandene Demokratie, Freiburg: Herder, S. 9-25.
