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/ 18.06.2013
Arno Scherzberg

Wozu und wie überhaupt noch öffentliches Recht?

Berlin: De Gruyter Recht 2003 (Erfurter Beiträge zu den Staatswissenschaften 1); 44 S.; brosch., 18,95 €; ISBN 3-89949-059-2
Der Verfasser bettet die Frage nach der künftigen Kontur des öffentlichen Rechts mit Lyotard in eine „Erzählung" vom Staat und seinem öffentlichen Recht ein. Diese Erzählung verläuft insoweit konventionell, als Scherzberg hier zunächst die Abgrenzung von staatlichem und privatem Recht mithilfe der Sonderrechtstheorie vornimmt und sodann entlang der gesellschaftlichen Wirklichkeit im Sinne von wachsenden Staatsaufgaben bei gleichzeitig sinkender Steuerungsfähigkeit des Rechts aufbricht. Vor dem H...
Arno Scherzberg

Wozu und wie überhaupt noch öffentliches Recht?

Berlin: De Gruyter Recht 2003 (Erfurter Beiträge zu den Staatswissenschaften 1); 44 S.; brosch., 18,95 €; ISBN 3-89949-059-2
Der Verfasser bettet die Frage nach der künftigen Kontur des öffentlichen Rechts mit Lyotard in eine „Erzählung" vom Staat und seinem öffentlichen Recht ein. Diese Erzählung verläuft insoweit konventionell, als Scherzberg hier zunächst die Abgrenzung von staatlichem und privatem Recht mithilfe der Sonderrechtstheorie vornimmt und sodann entlang der gesellschaftlichen Wirklichkeit im Sinne von wachsenden Staatsaufgaben bei gleichzeitig sinkender Steuerungsfähigkeit des Rechts aufbricht. Vor dem Hintergrund der aus der rechts- und staatstheoretischen Literatur bekannten Probleme - Aufgabenzuwachs des Staates, Steuerungsschwäche des Rechts und Kompetenzverlagerung auf Private - kommt er zu dem Schluss, der moderne Staat vermöge „das in der verfassungsrechtlichen Erzählung tradierte Versprechen vom weisen Patriarchen, der die Gesellschaft autonom steuert, nicht mehr wirksam einzulösen" und versuche deshalb, „das produktive Fortschreiten des Gemeinwesens durch das Zusammenwirken von öffentlicher und privater Handlungskompetenz zu gewährleisten" (19). Dies wiederum mache eine Neukonzeption der Erzählung vom Staat und seinem öffentlichen Recht notwendig. Mögliche Formen dieser Neukonzeption werden bei der Politikwissenschaft und den ökonomischen Sozialtheorien abgefragt und zurückgewiesen. Stattdessen münde die Fortsetzung der Erzählung in eine letzte, eine edukative Funktion des Staates. Der moderne Staat habe den „Bürger und die politischen Institutionen auf das Ende der tradierten Erzählung vom patriarchalischen Staat, auf dessen Privatisierung, Dezentralisierung und Entnationalisierung, und die damit naturgemäß einhergehenden Orientierungsverluste vorzubereiten" (42). Das öffentliche Recht berge in seinen Normen sonach eine neue „Erzählung" - „die von der Umwandlung des Staates vom patriarchalischen Zentrum zu einem Mitspieler in einem Netzwerk gesellschaftlich Handelnder" und der Erziehung der Individuen zur Übernahme von Verantwortung und zur Inklusion kollektiver Werte und Güter in immer dezentralere Entscheidungsstrukturen (44).
Roland Lhotta (RL)
Prof. Dr., Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.3 Empfohlene Zitierweise: Roland Lhotta, Rezension zu: Arno Scherzberg: Wozu und wie überhaupt noch öffentliches Recht? Berlin: 2003, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/19657-wozu-und-wie-ueberhaupt-noch-oeffentliches-recht_22875, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 22875 Rezension drucken
CC-BY-NC-SA