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/ 06.06.2013
Stefan Altenschmidt

Bundesstaatliche Grenzen des Befassungsrechts der Landesparlamente am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen

Hamburg: Verlag Dr. Kovač 2001 (Verfassungsrecht in Forschung und Praxis 3); 249 S.; 84,- €; ISBN 3-8300-0510-5
Rechtswiss. Diss. Bochum. - Altenschmidt fragt am Beispiel des nordrhein-westfälischen Landtags, ob die in den letzten Jahren zunehmend zu beobachtende Beschäftigung der Landtage mit Themen, die nicht in die originäre Landeskompetenz fallen, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden ist. Einleitend stellt der Autor - in Übereinstimmung mit üblichen rechts- und auch politikwissenschaftlichen Untersuchungen - die verfassungsrechtliche Stellung der Landtage im Rahmen von Grundgesetz und Landesverfassung sowie ihre tatsächliche Situation angesichts des weitgehenden Verlusts des Spielraums für eigene Landesgesetzgebung dar. Die folgende verfassungsrechtliche Bearbeitung seiner Fragestellung lässt den Autor zu dem Schluss kommen, dass der nordrhein-westfälische Landtag „kein allgemeinpolitisches Mandat" (203) besitzt und sich insofern nur mit bundespolitischen oder internationalen Fragen befassen darf, wenn er dies im Rahmen seiner Kompetenz zur Kontrolle der Landesregierung tut. Zu dieser zählt die parlamentarische Befassung mit dem Verhalten der Landesregierung im Bundesrat, wobei der Landtag hierbei nicht über das Recht verfügt, verbindliche Vorgaben für die Landesregierung zu beschließen. Unter das verfassungsrechtliche Verdikt fallen nach Altenschmidt auch Aktuelle Stunden, Parlamentsdebatten, Beschlüsse und Appelle sowie Erklärungen unabhängig von ihrer rechtlichen Bindungswirkung. Inhaltsübersicht: 1. Die Stellung des nordrhein-westfälischen Landtags in der Verfassungsordnung; 2. Verbandskompetenzen und Parlamentsfunktionen im Bundesstaat; 3. Verfassungswirklichkeit des Landesparlamentarismus in Nordrhein-Westfalen; 4. Der Landtag und der Bundesrat; 5. Besteht ein freies und allgemeinpolitisches Mandat des Landtags?; 6. Kriterien der Zulässigkeit bundespolitischer Aktivitäten des Landtags; 7. Die Befassung mit Agenden aus dem Kompetenzbereich des Bundes in der Verfassungspraxis des nordrhein-westfälischen Landtags.
Julia von Blumenthal (JB)
Prof. Dr., Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin.
Rubrizierung: 2.3252.32 Empfohlene Zitierweise: Julia von Blumenthal, Rezension zu: Stefan Altenschmidt: Bundesstaatliche Grenzen des Befassungsrechts der Landesparlamente am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen Hamburg: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/8843-bundesstaatliche-grenzen-des-befassungsrechts-der-landesparlamente-am-beispiel-des-landes-nordrhein-westfalen_21074, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 21074 Rezension drucken
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