/ 18.06.2013
Malte Wellhausen
Humanitäre Intervention. Probleme der Anerkennung des Rechtsinstituts unter besonderer Berücksichtigung des Kosovo-Konflikts
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2002 (Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht 19); 261 S.; brosch., 45,- €; ISBN 3-7890-8068-3Rechtswiss. Diss. Saarbrücken; Gutachter: W. Fiedler, T. Stein. - Die Literatur zum Thema der so genannten humanitären Intervention ist mittlerweile unüberschaubar und hat mit dem Kosovo-Krieg 1999 weiteren Zuwachs erfahren. Diese Studie widmet sich der völkerrechtlichen Beurteilung des Phänomens. Sie folgt einer durchaus üblichen Vorgehensweise und beginnt mit einem historischen Rückblick. Wellhausen handelt die einschlägigen Schriften der Völkerrechtsklassiker ab und beschreibt die entsprechende Staatenpraxis bis zum Zweiten Weltkrieg. Er kommt zu dem Schluss, dass die späteren Konzeptionen der humanitären Intervention zugrunde liegenden Ideen bereits seit Bestehen des Systems moderner Nationalstaaten existieren. Anschließend wird eine völkerrechtliche Analyse der Interventionspraxis des UN-Sicherheitsrates in den 90er-Jahren vorgenommen. Daneben werden auch verschiedene unilaterale humanitäre Interventionen betrachtet. Hier beginnt der interessanteste Teil der Untersuchung. Der Autor geht davon aus, dass die völkerrechtlich unüberwindbare Kluft zwischen Recht und Moral nur durch eine Änderung der gegenwärtigen internationalen Ordnung zu erreichen sei. Diese ist aber nicht in Sicht. Wie am Beispiel Kosovo gezeigt wird, entstehen heute neue Völkerrechtsnormen durch Bruch bestehender Regelungen. Die Anwendung von (mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu vereinbarender) militärischer Gewalt durch Regionalorganisationen muss entsprechend verregelt und möglichst nahe an die bestehende Rechtsordnung angepasst werden. Dafür entwickelt der Autor einen, an den Vorgaben der UN-Charta orientierten Kriterienkatalog für unilaterale humanitäre Interventionen. Dies stellt den hervorzuhebenden Beitrag der Studie zur völkerrechtswissenschaftlichen Debatte dar.
Aus dem Inhalt: 2. Geschichte der humanitären Intervention; 3. Das Recht der humanitären Intervention nach Gründung der UN - Humanitäre Intervention durch den Sicherheitsrat: A. Die Resolutionspraxis des Sicherheitsrates: I. Zwangsmaßnahmen gegen Südrhodesien und Südafrika; II. Maßnahmen zum Schutz der Kurden im Nordirak; III. Jugoslawien; IV. Somalia; V. Ruanda; VI. Haiti. B. Die Zulässigkeit humanitär motivierter Zwangsmaßnahmen im Lichte der Praxis des Sicherheitsrates; 4. Die unilaterale humanitäre Intervention: A. Die Staatenpraxis: I. Intervention Indiens in Ostpakistan (1971); II. Intervention Vietnams in Kambodscha (1978/79); III. Intervention Tansanias in Uganda (1978/79); IV. Intervention Frankreichs im Zentralafrikanischen Kaiserreich (1979); V. Intervention einer multinationalen Streitmacht im Nordirak (ab 1991); VI. Intervention von NATO und Sicherheitsrat in der serbischen Provinz Kosovo (1989/99). B. Die völkerrechtliche Zulässigkeit der unilateralen Humanitären Intervention: VI. Rechtslage de lege ferenda: 2. Kriterien eines zukünftigen humanitären Eingriffsrechts.
Thomas Henzschel (TH)
Dr., Auswärtiges Amt, Arbeitsstab Iran.
Rubrizierung: 4.41 | 4.42 | 2.62 | 2.65 | 2.67 | 4.3 | 4.22
Empfohlene Zitierweise: Thomas Henzschel, Rezension zu: Malte Wellhausen: Humanitäre Intervention. Baden-Baden: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/17967-humanitaere-intervention_20742, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 20742
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Dr., Auswärtiges Amt, Arbeitsstab Iran.
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