/ 12.06.2013
Ursel Alice Reich
Internationale Verwaltung im Kosovo. Rechtsgrundsätze internationaler Administration am Beispiel der UNMIK
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2012 (Studien zum europäischen und internationalen Verwaltungsrecht 2); 318 S.; brosch., 79,- €; ISBN 978-3-8329-7114-4Rechtswiss. Diss. Konstanz; Begutachtung: H. Röhl, D. Thym. – Der vom Sicherheitsrat der UN eingerichteten Friedensmission UNMIK (United Nations Interim Administration in Kosovo) oblag seit 1999 die Regierung und Verwaltung des kosovarischen Territoriums. Sie agierte de facto an Stelle eines hoheitlich handelnden Staates und trat regelmäßig in Rechtsverhältnisse verwaltungsrechtlichen Charakters ein; einige Aufgaben nimmt sie auch weiterhin – nach der kosovarischen Unabhängigkeitserklärung 2008 – wahr, zudem setzte die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX Kosovo, ein. Diese Vollmachten haben nicht nur Konsequenzen für die UN und ihre Friedensmission, sondern insbesondere auch für die von der UN‑Verwaltung betroffenen Bürger_innen im Kosovo, da die internationale Verwaltung über den Umfang und die Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einzelner Personen bestimmt. Bisherige Forschungen haben diesen Aspekt nicht oder nur marginal berücksichtigt. Dies will Ursel Alice Reich ändern und „stellt deshalb die Frage nach rechtsstaatlichen Standards für das Handeln dieser internationalen Verwaltung, wie sie vergleichbar von nationalen Verwaltungen eingefordert“ (29) werden. Zur Beantwortung erarbeitet sich Reich zunächst anhand völkerrechtlicher Grundlagen die Verwaltungs‑ und Regierungsstruktur und gleicht sie mit dem tatsächlichen Aufbau ab. Um dies leisten zu können, hat sie Interviews im Kosovo und in New York geführt. Sodann entwickelt Reich rechtsstaatliche (Mindest‑)Standards für das hoheitliche Handeln einer internationalen Verwaltung auf Grundlage der Menschenrechte, der staatlichen Souveränität, der Rule of Law und der Responsibility to Protect. Sie identifiziert insgesamt drei Prinzipien: Der Einsatz einer internationalen Verwaltung bedarf erstens einer gültigen völkerrechtlichen Grundlage, zweitens sind umfassende Regeln notwendig, die das rechtswirksame Handeln der internationalen Verwaltung beschreiben, und drittens muss aufgrund der hoheitlichen Gewalt ein effektiver Rechtsschutz gewährt werden. Reichs Analyse der Friedensmission von 2001 bis 2008 und auch der folgenden Rechtsstaatlichkeitsmission wartet mit einem vernichtenden Urteil auf, denn sie stellt fest, dass weder „die internationale Verwaltung durch die UN noch die Verwaltung durch die EU im Kosovo […] den Anforderungen rechtsstaatlichen Verwaltens gerecht [werden], denen sich die internationale Gemeinschaft verschrieben hat“ (299).
Ines Weber (IW)
M. A., Politikwissenschaftlerin (Kommunikationswissenschaftlerin, Psychologin), wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialwissenschaften, Christian-Albrechts-Universität Kiel.
Rubrizierung: 2.61 | 4.3
Empfohlene Zitierweise: Ines Weber, Rezension zu: Ursel Alice Reich: Internationale Verwaltung im Kosovo. Baden-Baden: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/14562-internationale-verwaltung-im-kosovo_43735, veröffentlicht am 05.06.2013.
Buch-Nr.: 43735
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M. A., Politikwissenschaftlerin (Kommunikationswissenschaftlerin, Psychologin), wiss. Mitarbeiterin, Institut für Sozialwissenschaften, Christian-Albrechts-Universität Kiel.
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