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/ 21.06.2013
K. M. Mahiuddin

The parliamentary committee system in Bangladesh. An analysis of its functioning

Online-Publikation 2009 (http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2009/9565/pdf/Parliamentary_Committees_in_Bangladesh.pdf); XII, 290 S.
Politikwiss. Diss. Heidelberg; Gutachter: S. K. Mitra, M. Nüsser. – Es gibt eine weltweite Tendenz, sich auf parlamentarische Komitees bei der Erledigung von Parlamentsaufgaben zu verlassen. Bangladesch ist in dieser Hinsicht keine Ausnahme und hat als ehedem unter britischer Kolonialverwaltung stehender Staat eine ca. hundertjährige Tradition in diesem Bereich. Nach verschiedenen Unterbrechungen etablierte sich 1991 wieder eine parlamentarische Regierungsform im Land. Seither erfüllt das Komiteewesen eine zentrale Rolle für die Funktion des Parlaments und Mahiuddin identifiziert und beschreibt in seiner überwiegend historisch-deskriptiven Untersuchung jene Faktoren, die beträchtlichen Einfluss auf das Komiteewesen in Bangladesch haben. Es erweist sich, dass die Komitees in ihren Aktivitäten eher die Handlungen der Regierung kontrollieren, als selbst aktiv in die Gestaltung politischer Themen einzugreifen. Dies mag überaschen, da die Komitees heute das Recht haben, jeden Gesetzesentwurf zu prüfen und Anmerkungen hinzuzufügen, bevor er veröffentlicht wird. Der Autor führt dies im Falle Bangladeschs auf die besonders konfliktreiche politische Umgebung zurück, in der die Parteien großen Einfluss auf die Tätigkeit der Komitees ausüben. Dass die Parteien sich untereinander als größtenteils kompromissunfähig erweisen, macht das Komiteewesen dysfunktional. In entwickelten Demokratien sind die Komitees der Ort des Kompromisses, für Bangladesch stellt der Autor jedoch fest: „The study revealed that the members belonging to the government […] more frequently endorsed the government bills while the members belonging to the opposition bench opposed them“ (230). Besonders aktiv wurden die Komitees jedoch bei der Aufdeckung von Fehlverhalten in der Verwaltung und in Ministerien. Dies stieß zwar auch auf Resonanz in der Öffentlichkeit, jedoch weigerten sich Ministerien und Verwaltung häufig, sich den Entscheidungen der Komitees zu beugen. Dies ist möglich, da die Komitees zwar formal die Autorität haben, die Regierungstätigkeiten zu überwachen, ihre Entscheidungen jedoch für die Regierungskörper keine zwingende Kraft haben.
Timo Lüth (TIL)
Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.682.21 Empfohlene Zitierweise: Timo Lüth, Rezension zu: K. M. Mahiuddin: The parliamentary committee system in Bangladesh. 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/31483-the-parliamentary-committee-system-in-bangladesh_37476, veröffentlicht am 21.10.2009. Buch-Nr.: 37476 Rezension drucken
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