/ 17.06.2013
Michael Fehling
Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe
Tübingen: Mohr Siebeck 2001 (Jus publicum 79); XXIV, 565 S.; Ln., 111,46 €; ISBN 3-16-147642-5Rechtswiss. Habilitationsschrift Freiburg i. Br.; Gutachter: M. Bullinger, T. Württenberger. - Einerseits ist Unparteilichkeit ein Grundsatz der Verwaltung, andererseits hat die Verwaltung auch die Aufgabe, politische Vorgaben umzusetzen. Die rechtsvergleichende Arbeit bestimmt den Begriff der Unparteilichkeit zunächst näher und diskutiert, inwieweit ein Unparteilichkeitsanspruch angesichts der zunehmenden Privatisierung in bestimmten Bereichen überhaupt noch angemessen ist. Sie zielt darauf ab, "den rechtlichen Gehalt des Unparteilichkeitsgedankens für das deutsche Verfassungs- und Verwaltungsrecht differenzierend zu ermitteln sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen aufzuzeigen" (4). Der Schwerpunkt der Betrachtungen liegt im Bereich Wirtschafts- und Umweltrecht; der Rechtsvergleich bezieht sich auf die Verhältnisse in den USA.
Inhaltsübersicht: §2 Materielle Gerichtskontrolle statt Unparteilichkeit der Verwaltung? - Zur heutigen Bedeutung der Unparteilichkeitsfrage; §3 Bereichsspezifisch differenzierte Beurteilung von Unparteilichkeitsfragen als Spiegelbild unterschiedlicher Verwaltungstypen; §4 Die gesetzlichen Unparteilichkeitsversicherungen in ihren unterschiedlichen Wirkrichtungen; §5 Staatliche Unparteilichkeitsverantwortung bei Beteiligung Privater an der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben; §6 Differenzierte Unparteilichkeitssicherung in einem flexiblen Kompensationsmodell.
Silke Becker (BE)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.322 | 2.325 | 2.21 | 2.64
Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Michael Fehling: Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe Tübingen: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/16054-verwaltung-zwischen-unparteilichkeit-und-gestaltungsaufgabe_18396, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 18396
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Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
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