Skip to main content
/ 22.06.2013
Sabine Bienk-Koolman

Die Befugnis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einsetzung von ad hoc-Strafgerichtshöfen. Zur Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien sowie zum nachfolgenden Wandel in Praxis und Rechtsauffassung

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2009 (Schriften zum Staats- und Völkerrecht 136); 480 S.; geb., 81,80 €; ISBN 978-3-631-59518-3
Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Gutachter: P. Kunnig, H. J. Vergau. – Die Autorin behandelt Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die als Rechtsgrundlage für die Einsetzung von Ad-hoc-Tribunalen dienen. Dabei untersucht sie die Heranziehung der Resolution 827 (1993) des UN-Sicherheitsrats anlässlich schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien. In dieser Resolution wird eine Friedensbedrohung durch die Verletzung humanitären Völkerrechts festgestellt. In diesem Kontext analysiert sie die Frage, ob die Errichtung von Ad-hoc-Strafgerichtshöfen bei Kriegsverbrechen mit der UN-Charta vereinbar und der Sicherheitsrat per Resolution autorisiert ist, solche einzurichten. Bienk-Koolman gelangt zu dem Ergebnis, dass die betroffenen Nachfolgestaaten mit der Unterzeichnung des Dayton-Abkommens den Eingriff des Sicherheitsrats in ihre jeweilige Strafgerichtskompetenz akzeptierten. Die Autorin vermutet einen Konsens der UN-Mitgliedstaaten über die Errichtung internationaler Kriegsverbrechertribunale, der sich in der Institutionalisierung des Ruandatribunals 1994 materialisierte. Nach dem Genozid in Bosnien sei ein Bestreben der internationalen Gemeinschaft erkennbar gewesen, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um derartige Verbrechen sanktionieren zu können. Die Einrichtung dieser beiden Tribunale habe der Gründung des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs 2002 erheblichen Auftrieb gegeben. Somit handele es sich beim Jugoslawientribunal um einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg hin zu einer internationalen Strafgerichtsbarkeit.
Marianne Bleckmann (MBL)
Studentin, Institut für Politikwissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.34.14.412.61 Empfohlene Zitierweise: Marianne Bleckmann, Rezension zu: Sabine Bienk-Koolman: Die Befugnis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einsetzung von ad hoc-Strafgerichtshöfen. Frankfurt a. M. u. a.: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32137-die-befugnis-des-sicherheitsrates-der-vereinten-nationen-zur-einsetzung-von-ad-hoc-strafgerichtshoefen_38333, veröffentlicht am 02.06.2010. Buch-Nr.: 38333 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
CC-BY-NC-SA