Normenkollision zwischen Staatsräson und Völkerstrafrecht: Ein hausgemachtes Dilemma der deutschen Politik
Gibt es ein unauflösliches Dilemma zwischen der Umsetzung des Völkerstrafrechts und der Staatsräson als Bekenntnis Deutschlands unverbrüchlicher Solidarität mit Israel? Nein, sagt Antje Wiener, Professorin für Politikwissenschaft und insbesondere Global Governance an der Universität Hamburg, vielmehr sei die Normenkollision ein hausgemachtes Problem deutscher Politik, das sich politisch lösen lasse. In ihrem Beitrag rekonstruiert sie mithilfe der Methoden der IB-Normenforschung die Bedeutungsstruktur von „Staatsräson“ und fordert eine offene Debatte über deren Gehalt.
Ein Debattenbeitrag von Antje Wiener
Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehl gegen Herrn Benjamin Netanyahu und Herrn Yoav Gallant aufgrund der Anschuldigung des Verbrechens von Verhungern als Methode der Kriegsführung und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Verfolgung und unmenschliche Akte.[1] Während von den 125 Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts des IStGH[2] erwartet wird, dass sie ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von Haftbefehlen in den jeweiligen Staatsgebieten Folge leisten, reagierten die Vertragsstaaten sehr unterschiedlich auf das Urteil.
So begrüßten beispielsweise die Europäische Union, Jordanien, Südafrika, die Niederlande und Belgien das Urteil, vom ungarischen Präsidenten Orbàn dagegen wurde es heftig kritisiert. Letzterer bekräftigte die Missachtung der IStGH-Rechtsprechung zusätzlich dadurch, dass er umgehend eine Einladung an Netanjahu nach Ungarn aussprach und zudem verlautbaren ließ, dass Ungarn seine IStGH-Mitgliedschaft aufkündigen werde. Die französische Regierung äußerte „Respekt“ vor dem Urteil, beurteilte die Lage jedoch als komplex.
Die deutsche Außenministerin Baerbock kommentierte am 22. November 2024, dass die genaue Bedeutung des Urteils hinsichtlich der Umsetzung in Deutschland zunächst zu prüfen sei. Während Regierungssprecher Hebestreit die Unterstützung des IStGH als Produkt „deutscher Geschichte“ hervorhob, verwies er gleichzeitig auf Deutschlands einzigartige Beziehung zu Israel, die in den Leitlinien der deutschen Außenpolitik folgendermaßen zusammengefasst wird: „Deutschland bekennt sich zu der besonderen Verantwortung, die ihm aus seiner Geschichte erwächst. Die Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen, das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen und das Eintreten für bedrohte Minderheiten sowie für die Opfer von Unterdrückung und Verfolgung gehören zur deutschen Staatsraison.“ [3] Diese besondere Beziehung erfordere eine sorgfältige Prüfung der Konsequenzen des Haftbefehls.[4]
In den gut zwei Jahren, die seit dem Hamas-Überfall vergangen sind, hat der häufig wiederholte Verweis auf die Staatsräson, verknüpft mit der Betonung der besonderen Beziehung zu Israel, eine neue Präsenz im Diskurs von deutschen Regierungsvertreter*innen erlangt. Dabei zeigt die deutsche Reaktion auf das IStGH-Urteil, dass es eine „Normenkollision“ gibt :[5] Die Beachtung der Staatsräson kollidiert mit der Befolgung der Völkerstrafrechtsprechung. Die Umsetzungsverpflichtung von Völkerstrafrecht einerseits und die Staatsräson als moralische Verpflichtung unverbrüchlicher Solidarität mit Israel andererseits stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Der Philosoph Omri Boehm bringt diese Kollision so auf den Punkt: “Es gibt einen Unterschied, ob man den Schutz Israels meint oder den Schutz Israels vor dem Völkerrecht. Ersteres ist wichtig und legitim. Letzteres bedeutet keinen Schutz, sondern Mittäterschaft.“[6]
Unlösbares Dilemma oder auflösbare Normenkollision?
In Betrachtung der politischen Tragweite dieser Kollision, die sowohl die außenpolitische Glaubwürdigkeit deutscher Regierungsvertreter*innen angesichts möglicher Völkerstrafrechtsverletzung wie auch die innenpolitische Tragfähigkeit dieser Politik angesichts ihrer gesellschaftlich hochumstrittenen Wahrnehmung umfasst, ist politikwissenschaftlich interessant – und politisch relevant –, ob es sich um ein klassisches Dilemma handelt, oder ob diese Normenkollision auflösbar ist. Wie im Folgenden erläutert wird, stellt sich angesichts der bereits deutlich geschädigten Rolle deutscher Außenpolitik in der Nahostregion[7] vor allem die Frage, ob die deutschen Entscheidungsträger*innen durch einen anderen Umgang mit den entgegenstehenden Normen diesem negativen politischen Effekt konstruktiv begegnen könnten. Die Normenkollision wird im Folgenden mithilfe von Methoden aus der Normenforschung in den Internationalen Beziehungen adressiert. Diese definiert eine Normenkollision als eine Situation, in der zwei konkurrierende Normen sich gegenüberstehen, und die so von politischen Entscheidungsträger*innen strategisch genutzt werden kann. Dieser Nutzen erhöht sich proportional zur abnehmenden Präzision von Handlungsanweisungen ‚auf’ den jeweiligen Normen: Je undeutlicher die Handlungsanweisungen einer Norm, desto größer der Spielraum für die politisch handlungsfähigen Akteur*innen - den sogenannten Normagent*innen. Eine solche Situation liegt beispielsweise dann vor, wenn die Norm der Staatsräson weder rechtlich eindeutig gefasst ist noch sozial konstruierte Handlungsanweisungen trägt und somit ein sogenannter empty signifier (dt. leerer Signifikant) bleibt.
Der im Folgenden skizzierte Lösungsweg zeigt, dass es sich bei der Staatsräson nicht um ein klassisches philosophisches Dilemma handelt, sondern um eine sozial konstituierte Norm, die durch menschliches Handeln mit sinnvollen Bedeutungen angereichert wird. Die Bedeutung von Staatsräson ließe sich entsprechend durch geänderte Anwendungspraktiken dahingehend revidieren, dass die Befolgung des Völkerstrafrechts einer solidarischen Haltung gegenüber Israel nicht entgegensteht. Damit wäre die Lösung der Normenkollision von dem entsprechenden politischen Willen und der notwendigen Kenntnis über Normenwirkung abhängig. Das Dilemma zeigt sich also als nicht, klassisch sondern hausgemacht.
„Was heißt hier Staatsräson?“ - Rekonstruktion der Bedeutungsstruktur
Die Normenforschung ermöglicht die Rekonstruktion aktiver normativer Bedeutungsstrukturen anhand der Analyse der ‚auf‘ einer Norm enthaltenen moralischen Implikationen und Verhaltensanweisungen. Diese entstehen durch den wiederholten und von den Normanwender*innen als sinnvoll betrachteten Bezug zu einer Norm. Es gilt, dass Normen nur dann überzeugen, wenn sie in der Wahrnehmung der Gruppe der Normanwender*innen ein ‚Gefühl der Verpflichtung‘ (engl.: a sense of oughtness) enthalten. Dieses entsteht durch wiederholte Interaktionen, das heißt, der praktische Umgang mit einer Norm ist ausschlaggebend für die Bestimmung von Bedeutung und Wirkung. Wenn die Wahrnehmung einer Verpflichtung nicht vorhanden ist und die Normbefolgung dennoch von Regierungsvertreter*innen eingefordert wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Norm angefochten wird. Dies drückt sich durch Widerstand, Nichtbefolgung, Protest oder Ähnliches aus.[8] Gleiches gilt für die Bestimmung der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Staatsräson anhand von (1) historisch und philosophisch entstandenen Bedeutungen, (2) Anwendungen in der jüngeren deutschen Außenpolitik sowie (3) der strategischen Anwendung im Rahmen deutscher Innenpolitik.[9]
Um die Wirkung strategischer Normanwendung zu rekonstruieren, untersucht die Normenforschung mittels longitudinaler Diskursanalyse Situationen, in denen Akteure in Anfechtungen von Normen an verschiedenen Orten einer Ordnung aufeinandertreffen. In Übereinstimmung mit den Hypothesen der Normenforschung bestätigt die im Zusammenhang mit der Entstehung von Bedeutungsstrukturen der Staatsräson durchgeführte Analyse, dass die Umsetzung der Norm in Abwesenheit allgemein erkennbarer Handlungsanweisungen und/oder moralischer Instruktionen ‚auf‘ der Norm zu tiefen Anfechtungen seitens der betroffenen Stakeholder führt. Wir sehen hier sowohl einen Anstieg der Anfechtenden wie auch der Orte, an denen Kontestationen praktiziert werden. Die Kontestationen entfalten sich, dehnen sich über nationale Grenzen aus (zum Beispiel über soziale Medien und die Presse) und generieren internationale Reaktionen sowie globale Aufmerksamkeit (zum Beispiel stornierten zahlreiche prominente Redner*innen Vortragsveranstaltungen an deutschen Universitäten und/oder verweigerten die Annahme von Preisen und Würdigungen deutscher Institutionen).
Angesichts der Tatsache, dass Staatsräson im Verlauf der deutschen und europäischen Geschichte bisher nur eine geringe Rolle spielte, stellt sich anhand der aktuellen Entwicklung die Frage, wie es zu diesen Auswirkungen kommen konnte? Um diese Frage zu adressieren, bietet die Normenforschung einen zweispurigen normativen und empirischen Ansatz, der auf James Tullys dialogischen Ansatz zur Public Philosophy (normative Position) rekurriert, in dem die beiden Prinzipien quod omnes tangit (what touches all must be approved by all) und audi alteram partem (always listen to the other side) herausgestellt werden.
Bei der Anwendung der Staatsräson im deutschen Diskurs handelt es sich um einen Sonderfall. Als sogenannter empty signifier wird die Normanwendung anfällig für beliebige strategische Verwendung durch die Politik. So ruhte die Norm über einen langen Zeitraum. Erst jetzt wird sie durch die dezidierte Anwendung im öffentlichen Diskurs (zum Beispiel durch deutsche Regierungsvertreter*innen) von der Gesellschaft wahrgenommen. Da Normen zur erfolgreichen Umsetzung eines Wiedererkennungsgrads anhand von gesellschaftlich breit akzeptierten Handlungsanweisungen bedürfen, hat der Verweis auf die Staatsräson bisher vornehmlich die Frage nach deren Bedeutung aufgeworfen: „Was heißt hier Staatsräson?“[10]
Für eine Erweiterung gesellschaftlicher Diskursräume
Der nahezu gebetsmühlenartige Verweis auf die Staatsräson sowohl im Diskurs der Exekutive wie auch zunehmend in der Alltagspraxis der Judikative und Legislative bewirkte somit gewissermaßen ein von der Politik nicht beabsichtigtes ‚normatives Aufwachen‘, das als unbeabsichtigte Konsequenz strategischer Normanwendung charakterisiert werden kann. Denn erst der stete Verweis auf die Norm hat die Staatsräson über die Landesgrenzen in internationale Diskursräume (zum Beispiel in den sozialen Medien sowie im Rahmen politischer Aktivitäten im In- und Ausland) getragen. Während der strategische Verweis auf die Staatsräson als Mahnung politischer Entscheidungsträger*innen, die „unverbrüchliche Solidarität mit Israel“[11] zu demonstrieren, ursprünglich darauf abzielte, zivilgesellschaftliche Diskursräume zu verengen und damit die Wahrscheinlichkeit antisemitischer Äußerungen zu verringern,[12] entwickelte sich zunächst durch den Widerstand und Widerspruch der Normadressat*innen alsbald eine kritische Auseinandersetzung mit der Norm. Dieser nicht beabsichtigte Effekt der Normanwendung wird eindrucksvoll anhand des Hashtags #NiewiederStaatsräson demonstriert. Anders als die strategische Anwendung einer Norm ohne Handlungsanweisungen (wie durch die Politik praktiziert) werden hier durch soziale Interaktionen entstandene historische Skripte normative Bedeutungsstrukturen im Zusammenhang mit den Normen ‚Nie wieder Auschwitz‘ und ‚Nie wieder Krieg‘ mobilisiert, indem jetzt dazu aufgerufen wird, von der Anwendung dieser Norm gänzlich abzusehen.
Hier öffnet sich die Möglichkeit der Erweiterung gesellschaftlicher Diskursräume sowie damit verknüpft der Auflösung des vermeintlichen Dilemmas der Normenkollision der sozial konstituierten Norm der Staatsräson und der rechtlich kodifizierten verpflichtenden Umsetzung des Völkerstrafrechts. Von Seiten der Normenforschung lautet daher der wissenschaftliche Rat folgendermaßen: Statt einer forcierten Verengung von Diskursräumen, die im besten Falle Widerspruch und Widerstand herausfordert, ist den politischen Entscheidungsträger*innen zu raten, das all-affected Prinzip auf der Grundlage von quod omnes tangit[13] sowie audi alteram partem[14] anzuwenden, um im Wege des offenen Diskurses eine (historisch kontextualisierte) Normanpassung beziehungsweise -änderung zu erreichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf folgende Publikationen:
- Wiener, Antje, Shaw, Jo, Havercroft, Jonathan, Kang, Susan and Stephanie Law 2025. Contested Compliance of Obligations under International Law: A Take from Global Constitutionalism, Global Constitutionalism 14 (1): 1-12, doi: 10.1017/S2045381725000024
- Wiener, Antje 2024, Staatsräson: Empty Signifier or Meaningful Norm? Verfassungsblog, 12.01.2024 (link)
Zum Weiterlesen zum Thema IB Normenforschung:
- Gholiagha, Sassan, Orchard, Phil und Wiener, Antje Hrsg. 2025, The Oxford Handbook of Norms Research in International Relations, Oxford: Oxford University Press (im Erscheinen)
Stand: 18. November 2025
Anmerkungen:
[1] “The Chamber issued warrants of arrest for two individuals, Mr Benjamin Netanyahu and Mr Yoav Gallant, for crimes against humanity and war crimes committed from at least 8 October 2023 until at least 20 May 2024, the day the Prosecution filed the applications for warrants of arrest (…) each bear criminal responsibility for the following crimes as co-perpetrators for committing the acts jointly with others: the war crime of starvation as a method of warfare; and the crimes against humanity of murder, persecution, and other inhumane acts. The Chamber also found reasonable grounds to believe that Mr Netanyahu and Mr Gallant each bear criminal responsibility as civilian superiors for the war crime of intentionally directing an attack against the civilian population.” IStGH, 21.11.2024; details: https://www.icc-cpi.int/news/situation-state-palestine-icc-pre-trial-chamber-i-rejects-state-israels-challenges [aufgerufen am 6.11.2025].
[2] Zum Rom-Statut https://www.icc-cpi.int/publications/core-legal-texts/rome-statute-international-criminal-court [aufgerufen am 6.11.2025].
[3] Auswärtiges Amt 2017, S. 47, https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/283636/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/leitlinien-krisenpraevention-konfliktbewaeltigung-friedensfoerderung-dl-data.pdf [aufgerufen am 6.11.2025].
[4] Bericht von Radio France International am 22.11. 2024 https://www.rfi.fr/en/international/20241122-france-at-crossroads-as-icc-issues-war-crimes-warrants-for-netanyahu [aufgerufen am 6.11.2025].
[5] Holzscheiter, Anna, Gholiagha, Sassan und Andrea Liese (2022): Advocacy Coalition Constellations and Norm Collisions: Insights from International Drug Control, Human Trafficking, and Child Labour, Global Society 36(1): 25–48.
[6] Der Spiegel, 2025 (44): 53-56, Interview mit Omri Boehm.
[7] Grimm, Jannis Julian und Marcus Schneider (2025): Staatsräson vs. Weltordnung: Gaza als Feuerprobe wertebasierter Außenpolitik im Globalen Süden, Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 18: 115–143.
[8] Wiener, Antje (2014): A Theory of Contestation, Berlin: Springer, S. 1.
[9] Für eine erste Bestimmung der Bedeutung von Staatsräson vgl. Wiener, Antje 2024 Staatsräson: Empty Signifier or Meaningful Norm? Verfassungsblog, 12. 01. 2024, https://verfassungsblog.de/staatsrson-empty-signifier-or-meaningful-norm/ [aufgerufen am 18.11.2025].
[10] Ronen Steinke, Süddeutsche Zeitung, 18.11. 2023, https://www.sueddeutsche.de/kultur/staatsraeson-israel-deutschland-1.6304127?reduced=true [aufgerufen am 24.10.2025].
[11] „Der Bundeskanzler erneuerte die volle Solidarität Deutschlands mit den Menschen in Israel. Er unterstrich, dass Deutschland unverbrüchlich an der Seite Israels steht.“ Pressemitteilung 213, 14.10.2023, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bundeskanzler-scholz-telefoniert-mit-ministerpraesident- benjamin-netanjahu-2230312
"In diesem Moment gibt es für Deutschland nur einen Platz. Den Platz an der Seite Israels. Das meinen wir, wenn wir sagen: Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson", sagte Kanzler Scholz in seiner Regierungserklärung am 12.10. 2023, https://www.dw.com/de/olaf-scholz-deutschlands-platz-ist-an-der-seite-israels/a-67071937 [aufgerufen am 24.10.2025].
[12] Frankfurter Erklärung zur Solidarität mit Israel, Deitelhoff, Nicole, Rainer Forst, Jürgen Habermas und Klaus Günther (2023): Grundsätze der Solidarität. Eine Stellungnahme - Normative Orders. 16.11.2023; https://normativeorders.net/news/grundsaetze-der-solidaritaet-eine-stellungnahme/ [aufgerufen am 29.10.2025].
[13] Quod omnes tangit, ab omnibus tractari et approbari debet. Dt.: Was alle angeht, soll von allen beraten und entschieden werden.
[14] Audi alteram partim. Dt.: Es soll auch die andere Seite gehört werden.