/ 11.06.2013
Markus Franke
Ein Ombudsmann für Deutschland? Einführungsmöglichkeit einer Ombudsmann-Institution in das deutsche Verfassungsleben unter Berücksichtigung der dänischen und europäischen Einrichtungen
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 1999 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2589); 244 S.; brosch., 79,- DM; ISBN 3-631-34557-7Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: B. Kempen. - "Ziel der Arbeit ist es, die Notwendigkeit der Einführung eines Ombudsmanns in das deutsche Verfassungsleben aufzuzeigen." (24) Diese Institution, die auf lange Traditionen vor allem in skandinavischen Ländern zurückgeht, soll zu einer stärkeren Kontrolle von Regierung und Verwaltung beitragen - stärker, als dies in Deutschland dem Petitionsausschuß möglich ist. Aus einem Vergleich der Effektivität des dänischen Ombudsmanns mit dem deutschen Petitionsausschuß folgert Franke, daß auch für Deutschland die Einführung eines Ombudsmanns zwingend erforderlich sei. Unter Heranziehung von Erfahrungen mit den Institutionen des 1956 in Deutschland eingerichteten Wehrbeauftragten und des Bürgerbeauftragen im Institutionengefüge der Europäischen Union entfaltet er die Möglichkeiten, welche ein Ombudsmann für die Kontrolle von Regierung und Verwaltung leisten könnte. Gleichzeitig widerlegt er verfassungsrechtliche und -politische Bedenken gegen die Einführung. Seine Bemühungen kulminieren im Vorschlag eines konkreten Gesetzentwurfs inklusive der nötigen Grundgesetzänderung, mit dem ein Ombudsmann in Deutschland Wirklichkeit werden könnte.
Markus Lang (ML)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.32 | 2.61 | 3.3
Empfohlene Zitierweise: Markus Lang, Rezension zu: Markus Franke: Ein Ombudsmann für Deutschland? Frankfurt a. M. u. a.: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/10370-ein-ombudsmann-fuer-deutschland_12263, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 12263
Rezension drucken
Dr., Politikwissenschaftler.
CC-BY-NC-SA