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/ 05.06.2013
Walter Leisner

Die Staatswahrheit. Macht zwischen Willen und Erkenntnis

Berlin: Duncker & Humblot 1999; 271 S.; 92,- DM; ISBN 3-428-09703-3
Die demokratische Interpretation des Rechts als Ausdruck der Volkssouveränität hat den Rechtsbegriff entsubstantialisiert und formalisiert: Recht soll – gemäß der Entscheidung der Mehrheit – richtig sein, nicht wahr. Nach Leisner verkennt diese konventionalistische Sicht des Staatsrechts nicht nur die geistigen Grundlagen der Volksherrschaft, sondern auch die politische Wirklichkeit selbst. Staatsmacht kann sich seiner Meinung nach auch in modernen demokratischen Staaten allein durch Verfahren nicht rechtfertigen - sie muß zusätzlich ein epistemisches Bedürfnis erfüllen: "[Staatliche] Anordnungen müssen sich legitimieren aus einem Wahrheitsgehalt, gerichtet sein auf Staatswahrheit; der 'mündige Bürger' kann und will sie erkennen." (5) In drei Schritten entfaltet er in seiner Arbeit die im Vorwort angekündigte "Staatslehre des Erkennens" (5): In einem ersten Schritt klärt er die grundlegenden Dimensionen von Staatswahrheit im Staatsrecht, um in einer Gegenüberstellung von Staatswahrheit und Staatswille einen präzisen Begriff und entscheidende Erscheinungsformen der Staatswahrheit herauszuarbeiten (15-60). Anschließend widmet er sich der spezifisch demokratischen Staatswahrheit, die nicht - wie es das demokratische Selbstverständnis bisweilen zu suggerieren scheint – den Begriff der Staatswahrheit gänzlich abgeschafft hat, sondern nur diskursiv transformiert und wesentlich antidezisionistisch erfaßt hat (61-147). Die Gefahr der Usurpierung jeglicher Wahrheitsdefinition durch den Staat bildet den Gegenstand des folgenden großen Abschnitts, der mit der Antithese "Staatsgewalt gegen Wahrheit" überschrieben ist (148-253). Abschließend analysiert er das Verhältnis von Jurisprudenz und Staatswahrheit (254-263). Gerade in der Kategorie der Staatswahrheit sieht Leisner eine "Chance, den Zerfall der Rechtswissenschaften in reinen Positivismus aufzuhalten, ist doch Staatswahrheit noch immer besser als keine Wahrheit im Recht", denn: "dem Recht muß sein Göttliches bleiben, seine Göttin, die Iustitia" (264).
Florian Weber (FW)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 5.412.2 Empfohlene Zitierweise: Florian Weber, Rezension zu: Walter Leisner: Die Staatswahrheit. Berlin: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/8674-die-staatswahrheit_11408, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 11408 Rezension drucken
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