/ 21.06.2013
Hans Michael Heinig / Christian Walter (Hrsg.)
Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht? Ein begriffspolitischer Grundsatzstreit
Tübingen: Mohr Siebeck 2007; IX, 367 S.; brosch., 59,- €; ISBN 978-3-16-149136-8Zur aktuellen Kontroverse des Rechtsgebietes „Staatskirchenrecht“ um seinen eigenen Namen haben Heinig und Walter im November 2005 eine Tagung in Jena organisiert, deren Beiträge sie in diesem Sammelband herausgeben. Die zunächst nur semantisch anmutende Diskussion um „Religionsverfassungsrecht“ und „Staatskirchenrecht“ als die treffendere Bezeichnung hat sich mittlerweile zu einem bedeutenden inhaltlichen Streit ausgeweitet. Denn in der Debatte der letzten Jahre hat sich herauskristallisiert, dass mit den verschiedenen Bezeichnungen auch unterschiedliche Konzepte verbunden sind. So geht der Begriff des „Religionsverfassungsrechts“ mit der Vorstellung einher, die Staat-Kirche-Beziehungen in der Bundesrepublik stärker am Grundrecht der Religionsfreiheit auszurichten, während sich das Konzept des „Staatskirchenrechts“ auf eher institutioneller Basis an dem für das Staatskirchenrecht einschlägigen Art. 140 GG (in Verbindung mit den durch ihn inkorporierten Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung) orientiert. Die vorliegenden Beiträge führen diese Diskussion aber keineswegs in einem engen Sinn, sondern aus unerwartet zahlreichen Blickwinkeln: In insgesamt sieben Themenbereichen werden jeweils zwei Positionen vorgetragen, darunter auch historische Sichtweisen, theologische und religionssoziologische Perspektiven, aus der Einwirkung des Völker- und Europarechts heraus sowie unter dem Aspekt der Integration des Islam in beide Konzepte. Letztlich treten in den Beiträgen nicht nur starre Vertreter beider Seiten hervor, sondern es lassen sich auch Abstufungen vernehmen. So stellt Huster klar, dass die grundrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes eben „in einem gewissen Spannungsverhältnis“ zueinander stehen und nicht „aus einem Guß“ sind (130). In diesem Sinne folgert auch Huber, dass Religionsverfassungsrecht und Staatskirchenrecht „zwei eng miteinander verbundene, jedoch durch unterschiedliche Ausrichtungen gekennzeichnete nebeneinander fortbestehende Teile eines einheitlichen Rechtsgebietes“ sind (184).
Matthias Belafi (BEL)
M. A., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.3 | 2.32 | 2.35
Empfohlene Zitierweise: Matthias Belafi, Rezension zu: Hans Michael Heinig / Christian Walter (Hrsg.): Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht? Tübingen: 2007, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/27598-staatskirchenrecht-oder-religionsverfassungsrecht_32390, veröffentlicht am 25.06.2007.
Buch-Nr.: 32390
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M. A., Politikwissenschaftler.
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