/ 19.06.2013

Christian Winterhoff
Verfassung – Verfassunggebung – Verfassungsänderung. Zur Theorie der Verfassung und der Verfassungsrechtserzeugung
Tübingen: Mohr Siebeck 2007 (Jus Publicum 155); XXX, 506 S.; Ln., 109,- €; ISBN 978-3-16-149141-2Rechtswiss. Habilitationsschrift Göttingen; Gutachter: C. Starck, W. Heun, P.-T. Stoll. – „Als ranghöchstes Gesetz hat die Verfassung keine positive staatliche Rechtsnorm mehr über sich“ (471) – so weit, so eindeutig. Aber wer ist berechtigt, eine Verfassung zu schreiben und in Kraft zu setzen? Gibt es typische Merkmale, die sie aufzuweisen hat? Und wer darf sie unter welchen Umständen ändern? Diese Fragen sind nach wie vor relevant, Winterhoff verweist auf die Änderungen der DDR-Verfassung 1989/90 und die damalige Diskussion über eine neue gesamtdeutsche Verfassung sowie auf die Entstehung der neuen südafrikanischen Verfassung von 1997 und die Frage, ob sich die Europäische Union eine Verfassung geben darf. Grundsätzlich sei die Verfassung als herrschaftsbegründende und herrschaftsbeschränkende rechtliche Grundordnung des Staates und des Gemeinwesens zu definieren, schreibt Winterhoff. Wichtige Merkmale des in dieser Studie im Mittelpunkt stehenden Verfassungstypus des demokratischen Staates seien grundlegende Rechtsvorschriften von dauerhafter Geltung, die Festlegung der Organisation und Ausübung der Staatsgewalt, Staatsziele und -form sowie die Gewährleistung von Grundrechten. Was eine Verfassung konkret ausmacht, resultiert aus der Betrachtung „einer bestimmten Anzahl von Anschauungsobjekten“ (92). Ausführlich beschreibt Winterhoff die Eigenschaften einer Verfassung, moderne Ansichten zur Lehre von der Verfassungsgebung und differenziert vor allem zwischen dieser und der Verfassungsänderung. Gefragt wird nach den Änderungsbefugnissen und der Fortgeltung einer Verfassung. Deren Ursprung aber verortet Winterhoff nicht in einer Rechtsordnung, denn der verfassungsgeberische Akt selbst ist weder „rechtlich erlaubt [...] noch in rechtsverbindlicher Weise verboten“ (254) – es gibt also kein Recht auf Verfassungsgebung. Eine neue Verfassung sei immer ein politisch-faktisches Phänomen bar jeglicher rechtlicher Bindung.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 5.41 | 2.21
Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Christian Winterhoff: Verfassung – Verfassunggebung – Verfassungsänderung. Tübingen: 2007, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/21524-verfassung--verfassunggebung--verfassungsaenderung_31496, veröffentlicht am 16.08.2007.
Buch-Nr.: 31496
Inhaltsverzeichnis
Rezension drucken
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
CC-BY-NC-SA