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/ 07.06.2013
Marcus Günther

Bad Banks. Die Bewältigung systemischer Finanzkrisen durch Errichtung staatlicher Abwicklungsanstalten

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2012 (Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht 2); 432 S.; brosch., 99,- €; ISBN 978-3-8329-7911-9
Diss. Jena; Begutachtung: C. Ohler. – Eine der wohl eigentümlichsten Konstruktionen, die im Zuge der Finanz‑ und Wirtschaftskrise geschaffen wurden, ist die Institution der Bad Bank – markiert sie doch exemplarisch die engen Bindungen, die in der neuen Grauzone zwischen Staat und Markt entstanden sind. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund ihres Umfangs und ihrer Systematik dürfte die rechtsökonomische Dissertation von Marcus Günther zu einem der Standardwerke zu dieser Problematik im deutschsprachigen Raum avancieren. Der Autor widmet sich zunächst der Stellung der Kreditinstitute im Wirtschaftskreislauf. Dass er dabei nicht nur in die rechtlichen Rahmenbedingungen des hoheitlichen und privaten Finanzsektors einführt, sondern z. B. auch grundlegend über Zahlungsverkehrsfunktionen sowie die Bedeutung des Geldes an sich referiert, macht diese Studie auch aus politikwissenschaftlicher Perspektive interessant. Im zweiten Kapitel widmet sich Günther dem Thema „Systemrisiko & Systemrelevanz“ (59), in dem er zwischen den einzelnen Bankrisiken, wie „Kreditrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken“ (60), unterscheidet. Auf diese Weise gelingt es ihm darzustellen, dass die „Systemrelevanz“ eines Bankinstituts immer nur „relativ zu den Marktverhältnissen“ (65) bestimmbar ist und gleichzeitig stets von der Risikobewertung abhängt, wie sie beispielsweise die Basel‑III‑Maßgaben vorsehen. Dass der Begriff der Systemrelevanz zunehmende Bedeutung erst seit der letzten Finanzkrise erfährt und seitdem in einem eher erratischen Rechtsfortbildungsprozess definiert und festgeschrieben worden ist, ist auch aus politikwissenschaftlicher Perspektive interessant. Als Schlüsselkriterien gelten dabei das „Transaktionskostenvolumen“, die „Ersetzbarkeit des Instituts“ und die „Verknüpfung innerhalb vertraglicher Netzwerke“ (79). In der Krisensituation dient die staatliche Schaffung von Bad Banks für derart systemrelevante Institute in Form „dezentraler Abwicklungsvehikel (AMC)“ dazu, die Eigenkapitalbasis von Banken nicht weiter anzugreifen, eine übermäßige Rücklagenbildung mit Blick auf nötige Wertberichtigungen zu vermeiden, Vertrauen im Interbankensektor wiederherzustellen und Staatsschuldenkrisen zu vermeiden, „die oftmals nach Bankenkrisen auftreten“ und nur „mit einem risikotragfähigen Bankensektor überwunden werden“ (399) können. Auch wenn Günther keine politische Bewertung des Konstrukts der Bad Bank vornimmt und z. B. auch keine Aussagen zu den fiskalischen und demokratietheoretischen Folgen dieser Institutionen für die öffentliche Hand trifft, so besticht seine Analyse doch durch Klarheit und Verständlichkeit sowie eine differenzierte Darstellung der (rechtlichen) Aspekte der Problematik.
Henrik Scheller (HS)
Dr. phil., Dipl.-Politologe, wiss. Mitarbeiter, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Politik und Regieren in Deutschland und Europa, Universität Potsdam.
Rubrizierung: 2.212.22.3242.644.432.52.612.68 Empfohlene Zitierweise: Henrik Scheller, Rezension zu: Marcus Günther: Bad Banks. Baden-Baden: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/9279-bad-banks_43274, veröffentlicht am 28.02.2013. Buch-Nr.: 43274 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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