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/ 22.06.2013
Tobias Lock

Das Verhältnis zwischen dem EuGH und internationalen Gerichten

Tübingen: Mohr Siebeck 2010 (Jus Internationale et Europaeum 44); XVIII, 332 S.; 64,- €; ISBN 978-3-16-150438-9
Rechtswiss. Diss. Erlangen-Nürnberg; Gutachter: B. Wegener, M. Jestaedt. – Die Anzahl der internationalen Verfahren und der internationalen Gerichte hat in den vergangenen Jahren erkennbar zugenommen. Der Autor fragt in diesem Zusammenhang, ob dem EuGH dabei eine Zuständigkeit bei der Auslegung von völkerrechtlichen Abkommen zuwächst. Das starke Anwachsen internationaler Gerichtsbarkeit könne zu einer Fragmentierung der Völkerrechtsordnung führen, bemerkt Lock kritisch. Eine fehlende Hierarchie und die Möglichkeit, verschiedene Gerichte anzurufen, stellten die Kohärenz des sich entwickelnden internationalen Rechts infrage. Entgegen dieser Erwartungen seien die internationalen Gerichte bis dato jedoch meistens in der Lage gewesen, eine solche negative Entwicklung zu vermeiden. Exemplarisch diskutiert Lock diesen Sachverhalt am Beispiel des Verhältnisses zwischen EuGH und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof (EGMR). Die Europäische Union hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit erst mit der Vertragsreform von Lissabon erhalten. Wenn die EU sich dazu entscheidet, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten, wird sie parteifähig und somit werden Handlungen der EU vor dem EGMR direkt überprüfbar. Dennoch bleibt die Charta der Grundrechte, die im Vertrag von Lissabon verankert ist, vom EuGH auszulegen. Insofern kann ein Zuständigkeitskonflikt entstehen, wenn nach einer Klage von Mitgliedsstaaten der EU beide Gerichtshöfe die alleinige Zuständigkeit für sich beanspruchen. Eine Lösung, so Lock, bestehe letztlich darin, dass die EU-Mitgliedsstaaten eine auf die EMRK bezogene Erklärung abgeben, wonach sie die genannten Staatenbeschwerden alleine dem EuGH zuweisen. Das Konfliktpotenzial, das im Spannungsfeld der Auslegung völkerrechtlicher Abkommen liegt, wird von Lock nachvollziehbar dargestellt. Es werden theoretische Lösungsansätze aufgezeigt, jedoch nicht auf die Wahrscheinlichkeit ihrer Umsetzung überprüft. Gleichwohl bietet die Studie einen für das Fachpublikum interessanten systematischen Überblick über das Verhältnis zwischen EuGH und internationalen Gerichten.
Jens Wassenhoven (JWN)
Dipl.-Kfm., Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 3.34.3 Empfohlene Zitierweise: Jens Wassenhoven, Rezension zu: Tobias Lock: Das Verhältnis zwischen dem EuGH und internationalen Gerichten Tübingen: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32700-das-verhaeltnis-zwischen-dem-eugh-und-internationalen-gerichten_39038, veröffentlicht am 15.12.2010. Buch-Nr.: 39038 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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