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/ 25.09.2014
Fritz Backhaus / Monika Boll / Raphael Gross (Hrsg.)

Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht. Hrsg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts und des Jüdischen Museums Frankfurt

Frankfurt a. M./New York: Campus Verlag 2014 (Schriftenreihe des Fritz Bauer Instituts, Frankfurt am Main. Studien und Dokumentationszentrum zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 32); 300 S.; 29,90 €; ISBN 978-3-593-50105-5
Auch wenn die Annahme einer Art Generalamnestie für NS‑Verbrecher in der frühen Bundesrepublik mittlerweile überzeugend widerlegt werden konnte (siehe Buch‑Nr. 43213), lässt sich eine intensivere strafrechtliche Verfolgung ihrer Taten – beginnend mit dem ersten Frankfurter Auschwitzprozess – erst seit den 1960er‑Jahren feststellen. Eine wichtige Rolle dabei spielte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der 1933 selbst in einem KZ inhaftiert worden war und 1936 erst nach Dänemark und später nach Schweden emigriert war. Anlässlich des 50. Jahrestages des Auschwitzprozesses begann die Vorbereitung einer Ausstellung zu Bauers Wirken. Der zugehörige Katalog bietet in Essays, Interviews und Dokumenten einen Einblick in die „großen Verwerfungen des 20. Jahrhunderts“ (7), von denen Bauer als sozialdemokratisch orientierter Jude direkt betroffen war. Bereits im März 1933 wurde er gewaltsam von seinem Posten als Zivilrichter entfernt – zuvor hatte er noch den Wahlkampf des Reichstagsabgeordneten und späteren SPD‑Vorsitzenden Kurt Schumacher unterstützt, wie Walter Mühlhausen in seinen Ausführungen zum politischen Engagement Bauers in der Weimarer Republik hervorhebt. Nach 13‑jährigem Exil kehrte Bauer 1949 nach Deutschland zurück und setzte sich für eine „Bewältigung unserer Vergangenheit“ (131) ein, die seiner Meinung nach zur Stabilisierung der Demokratie in der Bundesrepublik unabdingbar war. Claudia Fröhlich schildert seine Aktivitäten als Generalstaatsanwalt in Braunschweig, wo er mit dem Prozess gegen den vormaligen Kommandeur des Berliner Wachbataillons Otto Ernst Remer zur juristischen Rehabilitierung der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 beitrug und den Charakter des NS‑Regimes als Unrechtsregime herausstrich. Seine Auffassung, wonach „der Holocaust […] rechtlich als eine Tat zu betrachten, wobei jeder an der einen Tat Beteiligter als Mittäter beziehungsweise als Gehilfe zu qualifizieren sei“ (160), setzte sich jedoch im Frankfurter Auschwitzprozess zunächst nicht durch. Werner Renz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der (bis zum Tod des Angeklagten nicht rechtskräftig gewordenen) Verurteilung des ukrainischen Hilfswilligen John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord 2011 eine späte, zumindest teilweise Anknüpfung an diese Sichtweise erfolgte.
Martin Munke (MUN)
M. A., Europawissenschaftler (Historiker), wiss. Hilfskraft, Institut für Europäische Studien / Institut für Europäische Geschichte, Technische Universität Chemnitz.
Rubrizierung: 2.32.3132.35 Empfohlene Zitierweise: Martin Munke, Rezension zu: Fritz Backhaus / Monika Boll / Raphael Gross (Hrsg.): Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. Frankfurt a. M./New York: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/37587-fritz-bauer-der-staatsanwalt_45780, veröffentlicht am 25.09.2014. Buch-Nr.: 45780 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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