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/ 21.06.2013
Sarah Tornow

Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2008 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 4688); 123 S.; brosch., 27,50 €; ISBN 978-3-631-57248-1
Rechtswiss. Diss. Kiel; Gutachter: E. Schmidt-Jortzig, R. Alexy. – Die Fragen, was mit dem Begriff Menschenwürde konkret gemeint sei, wann sie verletzt sei und inwiefern sie als Grundrecht verstanden werden könne, werden derzeit kontrovers diskutiert, weil vor allem die Biotechnik (Embryonenforschung, Gentherapie etc.) neue Herausforderungen mit sich bringt. Diese Kontroverse wird – begrenzt auf die juristischen Debatten – von der Autorin historisch wie systematisch aufgearbeitet und mit einem sehr klaren Votum für die (umstrittene) Position des Bonner Rechtswissenschaftlers Matthias Herdegen und also für eine abwägungsoffene Interpretation kommentiert. Die herkömmliche Deutung wird deutlich zurückgewiesen: „Die Akzeptanz der Menschenwürdegarantie als Freiheitsrecht einer modernen Gesellschaft verlangt gleichzeitig die theologischen, philosophischen und metaphysischen Wurzeln, die sich anfänglich in naturrechtlichen Grundsätzen niedergeschlagen haben, zu überwinden“ (88). Demgegenüber betont Tornow: Die „Menschenwürdegarantie muss [...] zukunftsfest gemacht werden“ (109) – und das erreiche nur eine ausschließlich positiv-rechtliche Interpretation, die sich auf konkrete Bilanzierungen einlässt und nicht Menschenwürde als unangreifbares Dogma vor sich hertrage. Zwar sprechen sowohl die Aktualität der Thematik wie die Konzentration auf rechtliche Fragen für diese Arbeit. Auch die übersichtliche Gliederung und die jeweilige Bündelung der Zwischenergebnisse sind gelungen. Jedoch ist die Kritik überscharf und redundant formuliert, während eine Reflexion auf die eigenen bzw. Herdegen’schen Prämissen unterbleibt. Ob eine entwurzelte Menschenwürdegarantie (vgl. das Zitat S. 88) Akzeptanz findet, nur weil sie von Herdegen in ein Abwägungsverfahren gegossen wurde, wird nicht erwogen. Vor allem wird der Unterschied zwischen der Begründungsoffenheit und dem Begründungsverzicht der Menschenwürde nicht reflektiert.
Volker Stümke (VS)
Dr., evangelischer Theologe, Priv.-Doz. für evangelische Sozialethik, Führungsakademie der Bundeswehr Hamburg.
Rubrizierung: 2.32 Empfohlene Zitierweise: Volker Stümke, Rezension zu: Sarah Tornow: Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht Frankfurt a. M. u. a.: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/29635-art-1-abs-1-gg-als-grundrecht_35080, veröffentlicht am 30.09.2008. Buch-Nr.: 35080 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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