/ 22.06.2013
David Lukaßen
Die Fallpraxis der Informationsbeauftragten und ihr Beitrag zur Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts
Berlin: Duncker & Humblot 2010 (Beiträge zum Informationsrecht 25); 264 S.; 78,- €; ISBN 978-3-428-13380-2Rechtswiss. Diss. Bremen; Gutachter: G. Winter, U. Rühl. – 1998 wurde in Deutschland das erste Informationsfreiheitsgesetz verkündet. Seitdem befindet sich die deutsche Praxis, Informationszugang nur bei Vorliegen eines entsprechend nachweisbaren Interesses zu gewähren, im Wandel. Besonders in Bezug auf die Tätigkeit des Informationsbeauftragten, dem durch einen Großteil der Informationsfreiheitsgesetze eine Art informelle Einspruchs- und Beratungsfunktion zugewiesen wurde, besteht für Lukaßen noch Auslegungsbedarf. In dieser Studie wertet er die Fallpraxis der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI) aus. Dies geschieht auf der Basis vorliegender Akten, Interviews mit ausgewählten Antragstellern, Angestellten der angerufenen Behörden und Mitarbeitern der LDI sowie den zuständigen Fachreferenten. Nordrhein-Westfalen mit seinen Ballungszentren und ländlichen Gebieten lässt für den Autor aufgrund seiner Bevölkerungsstruktur Rückschlüsse auf das gesamte Bundesgebiet zu. Von dem sehr weit gefassten nordrhein-westfälischen Landesgesetz verspricht er sich darüber hinaus Erkenntnisse über den kontroversen Bereich des Informationszugangs zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich in der Praxis vor allem Privatpersonen an den Beauftragten wenden. Dabei gehe es in erster Linie um Inhalte, die die Kommunen betreffen. Entsprechende Anträge würden vor allem mit Blick auf den Schutz von Personen, Geschäftsgeheimnissen oder des Prozesses der Entscheidungsbildung vorenthalten. Lukaßen stellt fest, dass zahlreiche Rechtsfragen durch unklare Formulierungen bedingt sind. Diese ließen sich dann auch nur teilweise durch die Beauftragten ausräumen. Deren doppelte Zuständigkeit für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stelle hingegen kein Problem dar. In Bezug auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen konstatiert Lukaßen, dass die Entscheidung darüber, ob ein Geheimnis bestehe, ganz klar bei den öffentlichen Stellen und nicht bei den Unternehmen liege.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 2.32 | 2.325
Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: David Lukaßen: Die Fallpraxis der Informationsbeauftragten und ihr Beitrag zur Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts Berlin: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32956-die-fallpraxis-der-informationsbeauftragten-und-ihr-beitrag-zur-entwicklung-des-informationsfreiheitsrechts_39368, veröffentlicht am 19.11.2010.
Buch-Nr.: 39368
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