/ 21.06.2013
Sebastian Blasche
Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Eine verfassungsdogmatische Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3,2. Var. GG vor dem Hintergrund einer möglichen Einführung von Volksgesetzgebung in das Grundgesetz
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2006 (Studien zur Sachunmittelbaren Demokratie 2); 260 S.; brosch., 49,- €; ISBN 978-3-8329-2042-5Rechtswiss. Diss. Göttingen; Gutachter: T. Mann, K. Schwarz. – Zu den „unberührbaren Gehalten“ des Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes zähle auch die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung“, so Blasche. In neuerer Zeit sei man auf die Frage aufmerksam geworden, „wie dieser unberührbare Gehalt der Verfassung bei der Einführung von bundesweiter Volksgesetzgebung zu wahren ist“ (20). Vor diesem Hintergrund leuchtet der Autor in seiner rein juristischen Arbeit den Bedeutungsgehalt des genannten Artikel aus, er erörtert die Frage der Vereinbarkeit der Volksgesetzgebung auf Bundesebene mit dem Prinzip des Föderalismus und mögliche Lösungen des insoweit bestehenden Spannungsverhältnisses.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.32 | 2.325
Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Sebastian Blasche: Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Baden-Baden: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/26397-die-grundsaetzliche-mitwirkung-der-laender-bei-der-gesetzgebung_30760, veröffentlicht am 25.06.2007.
Buch-Nr.: 30760
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Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
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