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Rezension / 23.03.2022

Marie-Luise Recker: Parlamentarismus in der Bewährung. Der Deutsche Bundestag 1949-2000

Düsseldorf, Droste Verlag 2021

Unter dem Titel „Parlamentarismus in der Bewährung“ legt die Historikerin Marie-Luise Recker eine Studie über den Deutschen Bundestag vor, in dem sie den Wandel des Parlaments im Zeitraum zwischen 1949 und 2000 aufzeigt, problemorientiert zentrale Aspekte der Arbeit des Bundestages herausgreift und anhand zahlreicher Beispiele illustriert, so Rezensent Michael Kolkmann. Er schreibt, dass „dieser Band einen frischen sowie aktuellen, aber auch jederzeit geschichtswissenschaftlich fundierten Einblick in die parlamentarische Praxis der Bundesrepublik Deutschland“ erlaubt.

Der Deutsche Bundestag zählt zu den am besten erforschten Parlamenten der Welt, erinnert sei nur an das Standardwerk „Parliament in the German political system“ von Gerhard Loewenberg aus dem Jahre 19671, welches damals die erste umfassende Monografie zur Arbeit des Deutschen Bundestages darstellte und ein Buch war, das bis heute als Meilenstein der Parlamentarismusforschung gilt.

Im Droste-Verlag hat die Historikerin Marie-Luise Recker nun unter dem Titel „Parlamentarismus in der Bewährung“ eine Studie über den Deutschen Bundestag im Wandel vorgelegt, das die Quintessenz dieses Parlamentes zusammenträgt und problemorientiert zentrale Aspekte der Arbeit des Deutschen Bundestages herausgreift und anhand zahlreicher Beispiele illustriert. Von 1990 bis zu ihrer Emeritierung hatte Recker an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main den Lehrstuhl für Neueste Geschichte inne; von 2012 bis 2018 war sie zudem Vorsitzende der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. In den vergangenen Jahrzehnten hat sie immer wieder Publikationen zur Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland vorgelegt. So beruht das vorliegende Werk, das zeitlich den Bogen von 1949 bis 2020 spannt, auch auf entsprechenden Vorarbeiten Reckers zum Bundestag der 1950er- und 1960er-Jahre (vgl. 10).

Eingangs konstatiert Recker ein Forschungsdesiderat: Während die Geschichte des Parlamentarismus im Kaiserreich und in der Weimarer Republik seitens der „historischen Forschung“ auf breites Interesse gestoßen sei, gelte dies für die Bundesrepublik Deutschland „nicht in gleichem Maße“. Und sie fährt fort: „Hier konzentrierten sich von Anfang an die entsprechenden Debatten vor allem auf Rolle und Gewicht des Kanzlers unter der Ordnung des Grundgesetzes, auf dessen Regierungsstil wie auf dessen Führungsleistung. Andere grundgesetzliche Weichenstellungen – der Bundestag als Volksvertretung, die föderale Ordnung, die Wiederherstellung des Rechtsstaats – traten demgegenüber in den Hintergrund. Dieses Ungleichgewicht unterschlägt die Bedeutung der anderen Verfassungsorgane für die politische Ordnung des westdeutschen Staates wie für dessen Entwicklung zu einer funktionstüchtigen und starken parlamentarischen Demokratie“ (Vorwort).

Das Buch ist kein vollumfängliches Kompendium, das im Stile eines Lehrbuchs alle Details der Arbeit des Bundestages von A-Z zusammenträgt, sondern ein Werk, das anhand verschiedener parlamentarischer Arenen und Akteure die Arbeit des Bundestages lebendig werden lässt.

In einem ersten Kapitel wird der Weg zum Grundgesetz skizziert. Dabei geht die Autorin bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und beschreibt nach den historischen Stationen von 1848 und 1870/71 vertieft die wesentlichen Bestimmungsfaktoren der „Parlamentarisierung“ (16) des politischen Systems in der Weimarer Reichsverfassung. Diese blieb in der Schwebe. Eine „positive […] Vertrauensbekundung“ (17) seitens des Reichstags gab es weder für den Reichskanzler noch für die übrigen Kabinettsmitglieder. Entscheidend für die Installierung eines neuen Kabinetts war, dass das Parlament dem Kanzler nach seiner Ernennung nicht das Misstrauen aussprach: Diese Konstruktion ermöglichte die Bildung von Minderheitsregierungen, ebnete aber auch den Weg zu den ganz am Parlament vorbei eingesetzten Präsidialkabinetten der Endphase der Republik“ (17).

Im Parlamentarischen Rat sollten die Verfassungsmütter und -väter später dann mit einer strikten Durchsetzung des parlamentarischen Regierungssystems im Grundgesetz entsprechende Konsequenzen ziehen. Neben der ausführlichen Erörterung der wichtigsten Aspekte der Weimarer Verfassung, die im weiteren Verlauf des Buches immer wieder Referenzpunkt ist, wird auch die konkrete Entwicklung von der Kriegsniederlage im Mai 1945 bis hin zur Verabschiedung der neuen provisorischen Bonner Verfassung nachgezeichnet. „Nicht strittig“ waren für die Mitglieder des Parlamentarischen Rates „die Entscheidung für eine repräsentative Demokratie, für eine parlamentarische und parteienstaatliche Ordnung“ (24). Dies ist insofern nicht überraschend als bereits die Länderverfassungen in den westlichen Besatzungszonen diesem Modell gefolgt waren.

Danach wendet sich Recker dem Thema „Wahlrecht, Wahlkämpfe, Wahlergebnisse“ zu, gehörte ersteres doch in den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu den Themen, „die nach 1949 am heftigsten umkämpft waren; die Auseinandersetzungen um dessen Ausgestaltung wurden mit großer Unnachsichtigkeit geführt“ (29). Und sie fährt fort: „Alle Parteien kämpften mit harten Bandagen um eine aus ihrer Sicht günstige Ausgangslage für die anstehenden Urnengänge, die sie mit einer entsprechenden Ausgestaltung des Wahlrechts schaffen wollten. Diese Rivalität erschwerte jeden Ansatz zu einem Kompromiss, der mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag unausweichlich war. Immer wieder und in immer neuen Varianten wurde in diesen Debatten um die Wahlrechtsgestaltung die Schreckensvision eines zersplitterten, zu stabiler Regierungsbildung unfähigen Parlaments heraufbeschworen, ohne dass im Einzelfall klar wird, ob dieses Szenario tatsächlich für denkbar gehalten oder lediglich zur dramatischen Verstärkung der eigenen Argumente benutzt wurde“ (29).

Der Bezugspunkt dieser Debatten war wie so oft das Beispiel der Weimarer Republik. Überlagert wurden sie zudem von einer grundsätzlichen Diskussion der Vor- und Nachteile einzelner Wahlsysteme. Die Abgeordneten sowie ihr Selbstverständnis stehen im Fokus des dritten Kapitels. Neben der Sozialstruktur des Parlaments und den politischen Sozialisationserfahrungen der Abgeordneten stehen hier Themen wie die „Ochsentour“ (54) in den politischen Parteien, kommunale und Landesparlamente als „wichtiges Erfahrungsreservoir“ (55) für die Karriere im Bundestag sowie die Veränderungen im Gefolge der Wiedervereinigung (61 f.) im Fokus des Interesses.

Als besonders interessant erweist sich Kapitel vier, in dem „das Bundestagsgebäude“ im Mittelpunkt der Ausführungen steht. Diese Passage umfasst sowohl die verschiedenen Gebäude des Bundeshauses in Bonn als auch das Reichstagsgebäude in Berlin. Aufschlussreich ist dabei, dass sich zentrale Argumente aus zeitgenössischen Diskussionen rund um die Repräsentation von Parlamenten über ihre Architektur bereits in den ersten Bonner Jahren finden lassen. So zitiert Recker etwa Hans Schwippert, der Ende der 1940er-Jahre die Bonner Pädagogische Hochschule zu einem Plenarsaal umbaute und dabei stark auf gläserne Transparenz setzte: „Ich habe gewünscht, daß das deutsche Land der parlamentarischen Arbeit zuschaut. So bekam der [Plenar]Saal zwei Fensterwände, jede 20 Meter lang, vom Boden bis zur Decke ausgedehnt [...] Ich wollte ein Haus der Offenheit, eine Architektur der Begegnung und des Gesprächs“ (zitiert auf 72).
Eine Mitarbeiterin Schwipperts ergänzt die Bedeutung des genius loci des Standortes des Bonner Bundeshauses: So sei der damalige Bundestag „durch seine zwei ganzseitigen Glaswände so mit der rheinischen Landschaft verbunden, daß alle verstaubten und veralteten parlamentarischen Gepflogenheiten gebannt sein müßten. Nichts von Geheimniskrämerei, von falschem Pathos und geborgtem Prunk. Licht, Sonne und die heitere rheinische Landschaft dringen in den Saal“ (zitiert auf 73).

In späteren Jahren standen eher die konkreten Erfordernisse eines sich professionalisierenden Arbeitsparlamentes im Mittelpunkt („Nicht mehr Transparenz für die Versammlungsöffentlichkeit draußen vor den Fenstern schien nun das Gebot der Stunde, sondern die Atmosphäre intensiver Arbeit, die der Besucher nur nach vorherigem Einlass in das Gebäude und nur von der Tribüne aus miterleben konnte“, 75 f.), bevor mit dem gläsernen Bundestagsneubau von Günter Behnisch am Rheinufer sowie später mit Kuppel und Glasdach des Berliner Reichstagsgebäudes als „aufällige[r] Ikonografie“ (88) zentrale Aspekte transparenter Parlamentsarchitektur in die Debatte zurückkehrten.

Das Volk als Souverän kann nunmehr den eigenen Repräsentanten aufs Dach steigen: „Diese symbolische Erhebung der einen über die anderen war eine zentrale Geste der Adaption des Wallot-Baus an ein modernes Parlamentsverständnis“ (87). Auch die konkrete Sitzordnung im Parlament sowie das dort zum Ausdruck kommende spezifische Interaktionsverhältnis von Parlament und Regierung luden immer wieder zu grundsätzlichen Debatten zum bundesdeutschen Parlaments(selbst)verständnis ein. Recker bilanziert: „Während die Bonner Bundestagsbauten mit ihrer demonstrativen Absage an jedes bauliche Pathos die Abkehr von der nationalsozialistischen Inszenierungsästhetik und den radikalen politischen Neubeginn nach 1945 versinnbildlichten, schuf das Zusammenspiel der schweren Mauern des wilhelminischen Monumentalbaus mit der spezifischen Leichtigkeit und Modernität von [Norman] Fosters Umbauten eine neue Symbolsprache, in der die Institution des Deutschen Bundestages eine neue Aufladung und Identität erfahren hat“ (88).

In den folgenden Abschnitten stehen jeweils unterschiedliche Herausforderungen im Mittelpunkt, wie etwa einzelne Arenen. Zunächst wird im Kapitel „Repräsentation und Öffentlichkeit“ das weitere Umfeld des Parlamentes in den Blick genommen, schließlich stehen laut Recker „der moderne Parlamentarismus und der öffentliche Raum in einem engen Beziehungsverhältnis, ja, der eine ist ohne den anderen nicht zu denken“ (93). Hier werden auch die Kommunikationspolitik des Bundestages sowie die Herausforderungen der modernen Mediokratie berücksichtigt.

Mit den Kapiteln zu „Plenum und Ausschüsse“ sowie „Die Fraktionen“ wird die Binnenstruktur des Bundestages in den Blick genommen. Vor allem letzteren schreibt Recker eine zentrale Bedeutung zu – und das bereits vom ersten Bundestag an: „Das Prägende des politischen Neuanfangs 1949 in Bonn war somit nicht in erster Linie die Schaffung eines Fraktionenparlaments, sondern die Binnendifferenzierung der Fraktionen“ (132), wie Recker mit Blick auf die Einrichtung von Arbeitsgruppen und -kreise sowie von Vorstandsstrukturen zu Beginn der 1950er-Jahre und mit Verweis auf historische Vorläufer der Fraktionen der kaiserlichen und Weimarer Provenienz bemerkt. Auch einzelnen Ämtern gilt das Interesse der Autorin, so werden etwa auch die Fraktionsvorsitzenden oder die Parlamentarischen Geschäftsführer berücksichtigt, laut Rita Süssmuth die „Dirigenten der parlamentarischen Abläufe“ beziehungsweise mit Helmut Kohl die „Oberstrippenzieher“ (132) des Parlamentes. Deutlich herausgearbeitet wird auch die Wichtigkeit des persönlichen Vertrauensverhältnisses der zentralen Akteure, etwa des Fraktionschefs zum Kanzler.

Ein letztes inhaltliches Kapitel des Buches thematisiert den Einfluss außerparlamentarischen Protestes auf den Deutschen Bundestag. Damit greift Recker ein Thema auf, das in anderen Darstellungen über den Deutschen Bundestag weitgehend fehlt. Auch hier präsentiert Recker mit dem Montanmitbestimmungsgesetz oder der Wiederbewaffnung historische Beispiele (vgl. 171), greift aber mit den Neuen Sozialen Bewegungen auch aktuellere Erscheinungsformen auf und diskutiert die Bedeutung solcher Bewegungen für die politischen Parteien, etwa die GRÜNEN (181 ff.). Die friedliche Revolution von 1989, die Globalisierungsbewegung sowie PEGIDA und AfD werden abschließend leider lediglich mit wenigen inhaltlichen Strichen erwähnt als wirklich für die Argumentation fruchtbar gemacht (186-188).

In einem Fazit („Gegenwart und Zukunft“) fasst Recker ihre wichtigsten Erkenntnisse zusammen und blickt auf aktuelle beziehungsweise neue Herausforderungen (vgl. 189 ff.), etwa das sich verändernde Verhältnis von Exekutive und Legislative infolge der „Umgehung und Entwertung der vom Grundgesetz vorgesehenen Verfahrenswege mit entsprechendem Verlust an parlamentarischer Bestimmungsmacht“ (194), um mit dem Staatsrechtler Horst Dreier zu sprechen. Während etwa Helmut Kohl und Gerhard Schröder „bei allen Unterschieden in Regierungsstil und Regierungspraxis den Bundestag als Organ der Deliberation und Dezision ernst genommen“ (194) hätten, lasse sich dies für Angela Merkel angesichts einer „paktierten Gesetzgebung“ und der Betonung der „Alternativlosigkeit politischer Entscheidungen“ (194) nicht konstatieren. Da Merkel zudem vielfach unterschiedliche Medienformate für wichtige Ankündigungen und Erläuterungen genutzt habe, habe der Bundestag seine Funktion als „Forum der Nation“ (195) verloren, als „unerlässliche Bühne für die politische Debatte“ (195) sei er entwertet worden. Für Recker bleibt offen, ob dieser Bedeutungsverlust des Parlaments vor allem eine Frage des Regierungsstils war und ist oder ob dafür nicht vor allem strukturelle Veränderungen ursächlich sind: „Unbestreitbar ist, dass der Bundestag angesichts des Wandels der medialen Umwelt seine Artikulations- und Repräsentationsfunktion nur schwer behaupten kann“ (195). So unterminierten Social Media und der Trend zur „Eventisierung“ den Stellenwert der gewählten Volksvertretung im öffentlichen Meinungsraum, hinzu komme der zunehmende Bedeutungsgewinn der supranationalen europäischen Ebene sowie die Herausforderungen durch Internationalisierung und Globalisierung (vgl. 196).

An mehreren Stellen des Buches wird deutlich, dass dieses auf diversen Vorarbeiten der Autorin beruht, so wird etwa die Gründung der Fraktionen im Bundestag sowie deren anfängliche Arbeitsweise und Binnendifferenzierung sehr ausführlich und kenntnisreich wiedergegeben, die Berücksichtigung aktueller Aspekte und Herausforderungen der Arbeit der Fraktionen kommt demgegenüber aber etwas zu kurz. Auf der anderen Seite ist dies zugleich eine der Stärken des Buches: Gerade weil die Autorin aus geschichtswissenschaftlicher Sicht schreibt, ergänzt sie die andernorts typischen politikwissenschaftlichen Einblicke in den Parlamentsbetrieb durch einen Fokus auf größere historische Entwicklungslinien.

Marie-Luise Recker erweist sich in „Parlamentarismus in der Bewährung“ als überaus sachkundige Kennerin des bundesrepublikanischen Parlamentsbetriebes. Immer wieder erfolgen Rückgriffe auf den Reichstag des Kaiserreiches beziehungsweise der Weimarer Republik und schärfen somit die Konturen des aktuellen bundesrepublikanischen Parlaments. Gelegentlich finden sich auch kritische Einschätzungen der Autorin, etwa wenn sie beschreibt, dass der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union bislang unter den Erwartungen geblieben ist. Gerade weil andere Klassiker zum Deutschen Parlamentarismus bereits etwas älter sind („Der Deutsche Bundestag“ von Wolfgang Ismayr stammt zum Beispiel bereits aus dem Jahr 2011), erlaubt dieser Band einen frischen sowie aktuellen, aber auch jederzeit geschichtswissenschaftlich fundierten Einblick in die parlamentarische Praxis der Bundesrepublik Deutschland.



Anmerkung


1
Gerhard Loewenberg: Parliament in the German political system
Ithaca ; New York : Cornell University Press 1967.

 

CC-BY-NC-SA
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