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/ 20.06.2013
Peter Blum

Wege zu besserer Gesetzgebung - sachverständige Beratung, Begründung, Folgeabschätzung und Wirkungskontrolle

München: C. H. Beck 2004 (Verhandlungen des fünfundsechzigsten Deutschen Juristentages Band I, Gutachten Teil I); 159 S.; kart., 10,- €; ISBN 3-406-52252-1
Blum, Mitglied des dreiköpfigen Kollegiums des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim niedersächsischen Landtag, untersucht, mit welchen Verfahrensschritten beziehungsweise Beratungseinrichtungen sich die Qualität von Gesetzen verbessern ließe. Die Qualität eines Gesetzes bestimmt sich nach drei verschiedenen Zielen: Aus juristischer Sicht stehen Sachangemessenheit, Widerspruchsfreiheit sowie Erforderlichkeit im Vordergrund; aus der Perspektive der demokratischen Legitimation ist „nur ein solches Gesetz (‚gut'), das vom Parlament selbst glaubwürdig, in einer für die Bevölkerung erfahrbaren Form, geistig erfasst und gebilligt worden ist - jedenfalls in seinen wesentlichen Zügen“ (15). Dazu tritt als „rationales Qualitätsmerkmal“, dass ein Gesetz geeignet ist, „den regelungsbedürftigen Sachverhalt möglichst schnell zu regeln und damit aus dem gesellschaftlichen Streit zu bekommen“ (17). Die einerseits verfassungsrechtliche, aber auch von umfangreicher Erfahrung mit dem Alltag parlamentarischen Entscheidens gesättigte Analyse und Diskussion verschiedener Vorschläge zeigt, dass formalisierte, in Recht gegossene Verfahrensvorschriften häufig nicht geeignet sind, die gewünschte Qualitätsverbesserung im Gesetzgebungsverfahren zu erreichen. So haben weder auf Regierungsseite eingeführte Gesetzgebungsstandards noch das ausführlich vorgestellte Institut der „Gesetzesfolgenabschätzung“, das in Niedersachsen für die Regierung verbindlich gemacht wurde, wesentliche Auswirkungen auf die Gesetzgebung gehabt, sondern eher zu Umgehungsstrategien wie einem höheren Anteil von Gesetzentwürfen der Mehrheitsfraktionen geführt. Wesentliche Empfehlungen des Autors sind ein nach britischem Vorbild gestaltetes, bei der Regierung angesiedeltes „Parliamentary Counsel Office“, das im Wechselspiel mit der Fachbürokratie die Gesetzentwürfe der Regierung ausarbeitet, sowie auf Parlamentsseite ein Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nach niedersächsischem Vorbild. Darüber hinaus hält er eine - jedoch nicht mit scharfen Sanktionen bewehrte - Pflicht, Gesetzentwürfe mit einer Mindestbegründung zu versehen sowie die Formulierung von „Bürgerkommentaren“, d. h. Erläuterungen, die den Gesetzesinhalt auch dem nicht juristisch gebildeten Bürger verständlich machen, für sinnvoll.
Julia von Blumenthal (JB)
Prof. Dr., Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin.
Rubrizierung: 2.3212.3255.41 Empfohlene Zitierweise: Julia von Blumenthal, Rezension zu: Peter Blum: Wege zu besserer Gesetzgebung - sachverständige Beratung, Begründung, Folgeabschätzung und Wirkungskontrolle München: 2004, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/22063-wege-zu-besserer-gesetzgebung---sachverstaendige-beratung-begruendung-folgeabschaetzung-und-wirkungskontrolle_25148, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 25148 Rezension drucken
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