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/ 21.06.2013
Annette Simon

UN-Schutzzonen – Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? Eine Analyse anhand der internationalen Schutzzonen im Irak, in Ruanda und Bosnien-Herzegowina mit besonderem Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der safe area Srebrenica

Berlin/Heidelberg/New York: Springer 2005 (Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 179); XXI, 322 S.; hardc., 74,95 €; ISBN 978-3-540-28105-4
Rechtswiss. Diss. Heidelberg; Gutachter: J. A. Frowein. – Vor dem Hintergrund einer signifikant gestiegenen Anzahl von innerstaatlichen Konflikten und in Reaktion auf die in diesen Konflikten begangenen massiven Menschenrechtsverletzungen entstand in den 90er-Jahren das Instrument der UN-Schutzzonen. Weniger als durchdachtes Konzept entwickelt, sondern vielmehr aus der Not geboren, wurden die Zielsetzung und Umsetzung des Schutzzonenprinzips maßgeblich durch diejenigen Fälle geprägt, in denen es zur Anwendung kam. Dies waren die "Safe Havens" im Irak, die "Safe Areas" in Bosnien-Herzegowina sowie die "Safe Humanitarian Zone" in Ruanda. Simon analysiert diese Fälle mit Blick auf drei zentrale Fragestellungen: 1. Wie waren diese Schutzzonen beschaffen, wie stand es um deren humanitären Standards und wie wurde ihr Schutz gewährleistet? 2. Stellten die UN-Schutzzonen ein geeignetes Mittel dar, um das Ziel des Schutzes der Zivilbevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen zu erreichen? 3. Wie müssten Schutzzonen beschaffen sein, um als effektives Mittel des humanitären Völkerrechts zum Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden zu können? Trotz der teilweise verheerenden Bilanz in der praktischen Umsetzung des Konzepts kommt Simon zu dem Schluss, dass UN-Schutzzonen „eine notwendige und geeignete Ergänzung des bestehenden Schutzsystems für die verfolgte Zivilbevölkerung“ (267) darstellen. Allerdings stellt sie diese Aussage unter den Vorbehalt, dass „Befugnisse und Verantwortlichkeiten in der Schutzzone klar zugewiesen und ein Mindeststandard an fundamentalen Rechten sichergestellt ist“ (267) – dies notfalls unter Anwendung militärischer Gewalt. Die Autorin nennt einige Erfolgskriterien für die Umsetzung des Schutzzonenkonzepts, wie z. B. die Entmilitarisierung des Schutzzonengebiets. Wichtigstes Kriterium bleibt aber nach wie vor der politische Wille, der vorhanden sein muss, um eine UN-Schutzzone zu einem effektiven Schutzinstrument zu machen.
Kristina Eichhorst (KE)
Dr., Länderreferentin im Team Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Rubrizierung: 4.412.632.612.674.424.3 Empfohlene Zitierweise: Kristina Eichhorst, Rezension zu: Annette Simon: UN-Schutzzonen – Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? Berlin/Heidelberg/New York: 2005, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/26085-un-schutzzonen--ein-schutzinstrument-fuer-verfolgte-personen_30341, veröffentlicht am 25.06.2007. Buch-Nr.: 30341 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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