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/ 11.06.2013
Nils Geißler

Der völkerrechtliche Schutz der Internally Displaced Persons. Eine Analyse des normativen und institutionellen Schutzes der Internally Displaced Persons im Rahmen innerer Unruhen und nicht-internationaler Konflikte

Berlin: Duncker & Humblot 1999 (Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 126); 349 S.; 128,- DM; ISBN 3-428-09738-6
Rechtswiss. Diss. Kiel; Gutachter: R. Hofmann, J. Delbrück. - Der Autor setzt sich im ersten Teil mit den verschiedenen Definitionsversuchen zur Rechtsfigur der "internally displaced person (IDP)" auseinander und entwickelt eine eigene Definition, die durch Ausschlussklauseln ergänzt wird. Im zweiten Kapitel erfolgt eine ausführliche Bestandsaufnahme des bestehenden normativen Rahmens des Schutzes dieser Personengruppe. Der grundsätzlichen Feststellung, dass es im Unterschied zum Schutz von Flüchtlingen keine speziell für Internally Displaced Persons zuständige internationale Regierungsorganisation (etwa nach dem Vorbild des UNHCR) gibt, folgt eine Analyse des institutionellen Schutzes der IDPs. Zwar geschieht auch dies aus einer vorwiegend völkerrechtlichen Perspektive heraus, doch gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen in diesem Problemfeld tätigen Akteure und der Diskussion um den Grundsatz staatlicher Souveränität ist dieses Kapitel fächerübergreifend interessant. Dabei wird die Problematik der vor allem in der jüngeren Völkerrechtspraxis durch den Sicherheitsrat autorisierten "humanitären Intervention" ausgeklammert. Vielmehr stehen Maßnahmen der sogenannten "soft intervention", also das Angebot sowie die tatsächliche Leistung humanitärer Dienste im Mittelpunkt. Konkret geht es um die Frage des Bestehens einer Staatenverpflichtung, humanitäre Hilfe im Rahmen innerer Unruhen und nicht-internationaler Konflikte zuzulassen. Im Ergebnis besteht diese Rechtspflicht de lege lata nicht, aus menschenrechtlichen Normen zum Schutz des Lebens lässt sich aber eine positive Schutzpflicht der Aufenthaltsstaaten ableiten. Abschließend weist der Verfasser auf einige Lösungsansätze zur Verbesserung des Schutzes der IDPs hin. Dabei wird vor allem dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofes eine große Bedeutung zugemessen. Institutionell sei neben der verbesserten Koordination der humanitären Einsätze auf internationaler und regionaler Ebene insbesondere das Konzept der Schutzzonen wirksamer zu gestalten. Inhaltsübersicht: 1. Begriffsbestimmung: C. Vorschlag einer Definition und der Aufnahme von Ausschlußklauseln. 2. Analyse des normativen Schutzes der Internally Displaced Persons: B. Der Schutz des Rechts auf Leben; C. Der Schutz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit; D. Der Schutz der persönlichen Freiheit; E. Der Schutz der Bewegungsfreiheit; F. Der Schutz sonstiger bürgerlicher und politischer Rechte. 3. Analyse des institutionellen Schutzes der Internally Displaced Persons: B. Der Grundsatz der staatlichen Souveränität; C. Der Schutz der Internally Displaced Persons durch den UNHCR; D. Der Schutz der Internally Displaced Persons durch das IKRK. 4. Lösungsansätze: B. Normative und andere rechtliche Lösungsansätze; C. Institutionelle und operative Lösungsansätze.
Thomas Henzschel (TH)
Dr., Auswärtiges Amt, Arbeitsstab Iran.
Rubrizierung: 4.14.42 Empfohlene Zitierweise: Thomas Henzschel, Rezension zu: Nils Geißler: Der völkerrechtliche Schutz der Internally Displaced Persons. Berlin: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/11512-der-voelkerrechtliche-schutz-der-internally-displaced-persons_13671, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 13671 Rezension drucken
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