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/ 22.06.2013
Christian Thiem (Hrsg.)

Die Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1958) Eine verfassungsgeschichtliche Darstellung von der Entstehung bis zur Auflösung

Berlin: Duncker und Humblot 2011 (Schriften zur Verfassungsgeschichte 84); 446 S.; 86,- €; ISBN 978-3-428-13599-8
Rechtswiss. Diss. Erlangen-Nürnberg; Begutachtung: H. de Wall, C. Link. – „‚Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles unter Kontrolle haben.‘“ (351) Dieser Ausspruch Walter Ulbrichts erlangte traurige Berühmtheit und traf gerade auch mit Blick auf die Länderkammer zu – einem Organ der Gründungsverfassung der DDR, das bis zum Jahre 1958 im Umfeld eines straff zentralistisch gelenkten Staates bestand. Thiem zeichnet zunächst die kontroversen Diskussionen im Verfassungsausschuss des Deutschen Volksrates nach; die Schaffung einer zweiten Kammer war von der SED ursprünglich nicht vorgesehen, erfolgte dann aber auf Wunsch des sowjetischen Außenministers Molotow. Der Autor beschreibt die Rolle der Länderkammer in der Verfassungsordnung der DDR vom Oktober 1949 bis zu ihrer Auflösung im Dezember 1958 und dokumentiert minutiös ihre Aktivitäten. Im Wesentlichen fungierte sie „als Bühne für Agitation und Propaganda“ (254). Mit der Schaffung der Bezirke 1952 wurde die Länderkammer eigentlich „obsolet“ (266), da Länder auf dem Gebiet der DDR nicht mehr bestanden. Dennoch fristete sie noch bis Dezember 1958 ein trauriges Dasein. Für „die Idee eines gelebten Föderalismus" gab es in der DDR keinen Raum. Der Staat fühlte sich dem „Unitarismus in Ausprägung des demokratischen Zentralismus verpflichtet“ (349). Ihre Abschaffung war keineswegs zwingend erforderlich, denn ein Hemmnis „für die Entfaltung der uneingeschränkten Herrschaft der SED“ (351) war sie nie gewesen, von ihrem ihr zustehenden Einspruchsrecht machte die Länderkammer sowieso kein einziges Mal Gebrauch. Mit ihrer Abschaffung folgte die DDR schließlich einer Entwicklung, die in den anderen Staaten des Ostblocks bereits vollzogen war. Abschließend fragt Thiem, ob es eine „Renaissance“ (341) der Länderkammer im Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches 1990 gegeben hat, was er bestreitet: „Gemeinsam hatte die Länderkammer dieses Entwurfs mit der Länderkammer der Gründerjahre der DDR allerdings nur den Namen.“ (344) Der Autor erhielt sowohl den Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2011 als auch den Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis 2011.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.314 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Christian Thiem (Hrsg.): Die Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1958) Berlin: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/35022-die-laenderkammer-der-deutschen-demokratischen-republik-1949-1958_42141, veröffentlicht am 22.11.2012. Buch-Nr.: 42141 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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