/ 04.06.2013
Frauke Brosius-Gersdorf
Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion
Berlin: Duncker & Humblot 1997 (Schriften zum Öffentlichen Recht 736); 454 S.; 128,- DM; ISBN 3-428-09219-8Wie nicht anders zu erwarten, weist die Deutsche Bundesbank sowohl vor als auch nach Beginn der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion ein - nach dem Kriterium des in Art. 20 Abs. 2 GG dargelegten Demokratieprinzips - Defizit an demokratischer Legitimation aus. Allerdings korrigiert Brosius-Gersdorf die Vorstellung, daß die Bundesbankautonomie verfassungsrechtlich zwar nicht geboten, aber auch nicht verboten sei und kommt zu dem Ergebnis: "Dieses Legitimationsdefizit der Deutschen Bundesbank ist sowohl vor als auch nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion durch verfassungsrangige Ausnahmebestimmungen gerechtfertigt. Die Autonomie der Bundesbank ist damit nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern sogar von Verfassungs wegen geboten." (395)
Inhaltsübersicht: I. Das Demokratieprinzip als Organisationsprinzip des Grundgesetzes: 1. Modell demokratischer Legitimation; 2. Legitimationsniveau und Komplementarität der Legitimationskomponenten; 3. Kollegialorgane als Problemfall demokratischer Legitimation; 4. Demokratische Legitimation der staatlichen Verwaltung; 5. Ministerialfreie Räume als zulässige Erscheinungsformen im demokratischen Legitimationsmodell? II. Demokratische Legitimation der Deutschen Bundesbank vor der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion: Personelle Legitimation der Deutschen Bundesbank; 3. Sachlich-inhaltliche Legitimation der Deutschen Bundesbank. III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Demokratiedefizits der Deutschen Bundesbank vor der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion: 1. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung demokratiedefizitärer Staatsverwaltung: Verfassungsexplizite und verfassungsimplizite Ausnahmeregelungen; 2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Demokratiedefizits der Deutschen Bundesbank. IV. Demokratische Legitimation der Deutschen Bundesbank nach der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion: 1. Problemaufriß und Untersuchungsgang; 2. Entstehung und Hintergründe der Europäischen Währungsunion; 3. Der Weg zur Europäischen Währungsunion nach dem EG-Vertrag; 4. Aufbau und Organisation des ESZB; 5. Demokratische Legitimation der Deutschen Bundesbank nach der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion. V. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Demokratiedefizits der Deutschen Bundesbank nach der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion: 1. Rechtfertigung des unveränderten Legitimationsdefizits der Deutschen Bundesbank: Art. 88 Satz 2 GG als verfassungskräftige Unabhängigkeitsgarantie; 2. Rechtfertigung des hinzutretenden Legitimationsdefizits der Deutschen Bundesbank: Art. 88 Satz 2 GG als verfassungsrechtlicher Rechtfertigungstitel.
Heinz-Werner Höffken (Hö)
Dr., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg.
Rubrizierung: 2.324 | 2.32 | 3.7
Empfohlene Zitierweise: Heinz-Werner Höffken, Rezension zu: Frauke Brosius-Gersdorf: Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Berlin: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/5256-deutsche-bundesbank-und-demokratieprinzip_6913, veröffentlicht am 25.06.2007.
Buch-Nr.: 6913
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Dr., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg.
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