/ 03.06.2013
Karl Albrecht Schachtschneider
Sozialistische Schulden nach der Revolution. Kritik der Altschuldenpolitik. Ein Beitrag zur Lehre von Recht und Unrecht
Berlin: Duncker & Humblot 1996 (Schriften zum Öffentlichen Recht 692); X, 224 S.; 88,- DM; ISBN 3-428-08670-8Schachtschneider nimmt Stellung zur Frage, ob ehemalige LPGs verpflichtet sind, die Kredite zu tilgen, die sie in der DDR vom Staat erhalten hatten. Vom BGH bereits 1993 einmal bejaht, ist diese Frage neuerlich Gegenstand richterlicher Beratung geworden, nachdem der Autor als Bevollmächtigter für eine verurteilte LPG Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Seine grundsätzlichen Einwände gegen den "unkritischen Positivismus" (4) des BGH lassen sich verkürzt auf folgende Formel bringen: Die DDR ist kein Rechtsstaat gewesen, weil es "kein Recht ohne Freiheit" (18) gibt. Aufgrund der damaligen "Rechtlosigkeit" (29 ff.) können jetzt keine rechtlichen Ansprüche mehr gegenüber den LPGs bestehen. Das Bundesverfassungsgericht ist aus guten Gründen in seiner mittlerweile ergangenen Entscheidung dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt – nachzulesen in der Entscheidung 1 BvR 48/94.
Inhaltsübersicht: 1. Das Altschuldenurteil des Bundesgerichtshofs; 2. Das Verhältnis von Recht und Gesetz; 3. Die Rechtlosigkeit der DDR; 4. Die Revolution als Befreiung zum Recht; 5. Materiale Willkürhaftigkeit der Altschuldenpolitik; 6. Die Reaktivierung der sozialistischen Schulden als "geltendes Recht" durch Art. 232 §1 EGBGB; 7. Die Verfassungsprinzipien, der Wesensgehalt der Grundrechte und Art. 143 GG; 8. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage; 9. Grundrechtsverletzungen.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.313 | 2.3
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Karl Albrecht Schachtschneider: Sozialistische Schulden nach der Revolution. Berlin: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/3026-sozialistische-schulden-nach-der-revolution_3949, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 3949
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Dr., Politikwissenschaftler.
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