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/ 20.06.2013
Susanne Baer

"Der Bürger" im Verwaltungsrecht. Subjektkonstruktion durch Leitbilder vom Staat

Tübingen: Mohr Siebeck 2006 (Jus Publicum 146); X, 304 S.; Ln., 84,- €; ISBN 3-16-147514-3
Rechtswiss. Habilitationsschrift HU Berlin. – Der in der Staatsrechtslehre anhaltende Streit um den Paradigmenwechsel beim Staatsbegriff hat mit dieser Arbeit nun auch das Verwaltungsrecht erreicht. Baer konstatiert zu Recht, dass aufgrund der primär „etatistischen Perspektive“, die „meist nur die Seite der Regulierung, nämlich die Handlungsoptionen des Staates in den Blick“ nimmt (2), die Rolle des Bürgers im deutschen Verwaltungsrecht nach wie vor „unterbelichtet ist“ (1). Bis heute sind autoritäre Konzepte wirkmächtig geblieben (etwa: „hoheitliches“ Handeln), die das Verhältnis Bürger – Staat primär in Kategorien von Unterordnung bzw. paternalistischer „Daseinsvorsorge“ (Ernst Forsthoff) beschreiben. Dabei ist die Bedeutung des Verwaltungsrechts im Alltag von Herrschaft kaum zu überschätzen. Nicht zuletzt deshalb hat es ja gerade ein „Schmitt-Schüler“ wie Forsthoff angesichts des Untergangs der Epoche souveräner Staatlichkeit als letzte Bastion von staatlicher Herrschaft begriffen. Baer weiß daher genau, dass eine Demokratisierung des Verwaltungsrechts die Konzeption eines entsprechenden Bürgerbilds voraussetzt, das gegen den zumeist verengten verwaltungsjuristischen Blick ausdrücklich Rechtssoziologie, Geschichte und politische Philosophie einbeziehen muss. In dem von ihr zugrunde gelegten Verständnis des „aktivierenden Staats", werden daher die „zivile(n) Subjekte als Kunden, aber auch als diejenigen gedacht, die staatliches Handeln mit gestalten und kontrollieren, und die öffentlichen Aufgaben eventuell selbst erfüllen“ (249). Das umfasst die Ausdehnung der „Rechts- und Handlungsfähigkeit [...] auch auf Kollektive“ (250) sowie eine Stärkung von „Subsidiarität“ und „Selbstentfaltung“ (252) der „privaten“ Rechtssubjekte. Das ist gerade aus politikwissenschaftlicher Sicht begrüßenswert und überfällig. Es fragt sich nur, ob nicht auch Baer mit ihrem Verständnis vom „aktivierenden“ Staat dem kritisierten Geist des Verwaltungsrechts doch noch mit einem Bein verhaftet bleibt.
Robert Chr. van Ooyen (RVO)
Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
Rubrizierung: 2.322.35.41 Empfohlene Zitierweise: Robert Chr. van Ooyen, Rezension zu: Susanne Baer: "Der Bürger" im Verwaltungsrecht. Tübingen: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/24431-der-buerger-im-verwaltungsrecht_28203, veröffentlicht am 25.06.2007. Buch-Nr.: 28203 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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