/ 30.05.2013
Laurence M. Westen
Das Vergaberecht als Mittel der Korruptionsbekämpfung in den Entwicklungsländern Subsahara-Afrikas am Beispiel Kenia
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2012 (Schriften zum Vergaberecht 37); 282 S.; brosch., 74,- €; ISBN 978-3-8329-7799-3Rechtswiss. Diss. Bochum; Begutachtung: M. Kaltenborn, M. Burgi. – Laurence M. Westen geht der Frage nach, inwiefern vergaberechtliche Maßnahmen – am Beispiel des Vergaberechts in Kenia – dazu beitragen können, präventiv demokratie‑ und rechtsstaatszersetzende Korruptionspraktiken einzudämmen oder gar ganz zu unterbinden. Vergaberecht umfasst „die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von Sachen und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat“ (44). Dass dieser Fragekomplex besonders vor dem Hintergrund fragiler, noch junger demokratischer Strukturen besonders relevant ist, leuchtet schnell ein, wenn man sich die Korrelation zwischen hoher Demokratiequalität einerseits und geringer Korruptionsanfälligkeit andererseits vor Augen führt, wie sie alljährlich etwa im Korruptionsindex von Transparency International aufgezeigt wird. Auch die Effizienz des Einsatzes deutscher Steuermittel im Zusammenhang mit Entwicklungshilfeprojekten ist hiervon tangiert. Westen stellt das Vergaberecht vor dem Hintergrund einer breiten, allgemein angelegten Analyse von Korruptionsphänomenen und ihren Ursachen als ein Regelungsinstrument internationaler und nationaler Organisationen vor. Es ermöglicht die Etablierung von Rahmenbedingungen, die etwa „die Erhöhung von Transparenz in Entscheidungsprozessen, die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte [und] die Stärkung der Ethik des öffentlichen Dienstes“ (41) fördern. Mit Blick auf das von ihm näher untersuchte Kenia, das er als prototypischen Fall für Korruptionsanfälligkeit und entsprechende Gegenmaßnahmen in ganz Subsahara‑Afrika annimmt, kommt er zu dem Schluss, dass insbesondere zwei Maßnahmen ansprechende Wirkungen zu entfalten vermögen. Zum einen ist dies die „Ersetzung individueller Entscheidungsträger durch Gremien“ (243) und zum anderen die nachhaltige Transparentmachung aller Verfahrensschritte, die eine nachträgliche Kontrolle ermöglicht. Auch wenn damit insgesamt komplexere Entscheidungsstrukturen und kompliziertere Verfahren geschaffen würden, so überwiege letztlich doch der politische wie auch der gesellschaftliche Gewinn, der mit der Eindämmung der Korruption einhergehe. Der abschließende und überaus einleuchtende Hinweis, wonach Korruptionsbekämpfung letztlich nicht vom Gesetzgeber erzwungen werden kann, sondern auf einen langfristigen sozio‑kulturellen Lernprozess gründen muss, mag schon beinahe tautologisch klingen. Man kann ihn aber auch als berechtigte Mahnung lesen, das Thema – nicht zuletzt auch aus demokratischen Erwägungen – tatsächlich langfristig zu verfolgen und kurzfristige Gewinninteressen hintenan zu stellen.
Matthias Lemke (LEM)
Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.67 | 2.21 | 2.23
Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Laurence M. Westen: Das Vergaberecht als Mittel der Korruptionsbekämpfung in den Entwicklungsländern Subsahara-Afrikas am Beispiel Kenia Baden-Baden: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/177-das-vergaberecht-als-mittel-der-korruptionsbekaempfung-in-den-entwicklungslaendern-subsahara-afrikas-am-beispiel-kenia_43546, veröffentlicht am 18.04.2013.
Buch-Nr.: 43546
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Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
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